Repowering könnte Leistung des Windparks Korschenbroich-Nord deutlich steigern

Die Rotorblätter dreier Windkraftanlagen vor blauem Himmel
Das sogenannte Repowering, die Erneuerung alter Windkraftanlagen durch leistungsfähigere neue Anlagen, könnte helfen, die Onshore-Ausbauziele für den Klimaschutz zu erreichen.

Moderne Windkraftanlagen erbringen mehr Leistung als alte. Auch im Windpark Korschenbroich-Nord könnte auch die Stromerzeugung durch eine Erneuerung der Anlagen gesteigert werden. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Energie am 21. März 2023 bitten wir die Verwaltung deshalb, im Gespräch mit dem Betreiber die Möglichkeiten und die Absichten eines sogenannten „Repowerings“ zu klären.

Der Wortlaut der Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Richter,

wir bitten Sie, für die o.a. Sitzung folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Anfrage zum Sachstand „Repowering Windpark Korschenbroich-Nord“

Die Verwaltung wird gebeten, im Austausch mit dem Betreiber des im Jahr 2005 in Betrieb genommenen Windparks Korschenbroich-Nord die Möglichkeiten und ggfs. Absichten einer Erneuerung (Repowering) der fünf bestehenden Anlagen zu prüfen. Ein erster Sachstand soll im nächsten Ausschuss für Bau und Energie präsentiert werden.

Evtl. weiterführende Beratungen, insbesondere hinsichtlich ggfs. notwendiger planungsrechtlicher Fragestellungen und Maßnahmen, sind in den entsprechenden Fachausschüssen zu behandeln.

Begründung:

Moderne Windkraftanlagen bringen mehr Leistung als alte. Betagte, nicht mehr geförderte Windräder durch neue zu ersetzen, gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Das sogenannte Repowering könnte sogar entscheidend dazu beitragen, die Onshore-Ausbauziele für den Klimaschutz zu erreichen.

Die fünf Anlagen des Betreibers Breeze Two Energy im Windpark Korschenbroich-Nord mit einer aktuellen Nennleistung von 1,5 Megawatt könnten durch moderne Windkraftwerke ersetzt werden, deren Leistung mittlerweile bei über 5 MW bis zu 7 MW liegt.

Bei standorterhaltendem Repowering ist die Planung ähnlich aufwändig wie bei Neuplanungen – die gleichen Gutachten sind einzureichen. Beim standortverlagernden Repowering ist die Verfahrensdauer wiederum absolut identisch mit Neuplanungen, sie kann mehrere Jahre betragen. Entsprechende Planungen sind daher bei Bedarf frühzeitig einzuleiten.“