Fakten und Zahlen zum Weltfrauentag

Zum Weltfrauentag haben wir euch ein paar interessante Fakten und Zahlen zusammengetragen. Fangen wir mit der Geschichte des Feminismus an:

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1869
Frauenstudium in Deutschland

In Baden setzte die Regierung gegen die letzten männlichen Proteste aus der Professorenschaft das Frauenstudium durch. Die badischen Universitäten Heidelberg und Freiburg waren die ersten in Deutschland, die Frauen den vollen Zugang gewährten. Ab 1896 waren Frauen als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen zugelassen. Durch den Einfluss von Frauen entstanden an den Universitäten auch neue Forschungsfelder; so bereitete Alice Salomon (1872–1948) der Sozialen Arbeit den Weg als Wissenschaft.

1911
Erster Internationaler Frauentag

Clara Zetkin schlug 1910 die Einführung eines Internationalen Frauentages vor. Die Vereinten Nationen erkoren später den 8. März als Datum aus. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation der Arbeiterinnen. Hierfür setzte sich auch Rosa Luxemburg (1871–1919) besonders ein.

1918
Frauenwahlrecht

Das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen ab 21 Jahren wurde in der Weimarer Verfassung verankert. Bei den Wahlen im Januar 1919 gab es 90 Prozent Wahlbeteiligung der Frauen und zehn Prozent weibliche Abgeordnete im Parlament. Für das Frauenwahlrecht war zuvor lange gekämpft worden. Gleichzeitig mit dem Wahlrecht wurde der Abbau der Geschlechtsvormundschaft beschlossen: die Vormundschaft der Väter über mündige, unverheiratete Frauen und die Vormundschaft des Ehemannes.

1933
Zeit des National-sozialismus

Mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten endeten die Frauenbewegungen. Es gab einschneidende Rückschritte auf dem Weg zur Emanzipation. So wurde Frauen beispielsweise die Ausübung gehobener Berufe verboten und das passive Wahlrecht wieder entzogen. Der jüdische Frauenbund arbeitete weiter, bis er von der Regierung 1938 verboten wurde. Auch Verbände und Organisationen der proletarischen Frauenbewegung wurden gemeinsam mit den sozialistischen und sozialdemokratischen Vereinigungen von den Nationalsozialisten zwangsaufgelöst bzw. verboten.

1949
Gleichberechtigung in der Verfassung

In der Verfassung der DDR hieß es in Artikel 7 «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Im Westen setzten die SPD-Politikerinnen
Elisabeth Selbert und Friederike Nadig gegen anfangs heftigen Widerstand Artikel 3 Abs. 2 «Männer und Frauen sind gleichberechtigt» für das bundesdeutsche Grundgesetz durch. Sie zählen zu den vier «Müttern» des Grundgesetzes, die von September 1948 bis Mai/Juni 1949 neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz für die BRD erarbeiteten. Erst ab 1957 wurden nach und nach die gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben, die gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstießen. Dazu gehört unter anderem das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten und über die Berufstätigkeit der Ehefrau. Erst 1994 wurde der Artikel ergänzt um den Zusatz: «Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.»

1961
Frauen in der Regierung

1961 wird erstmals mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin. Sie ist für das Gesundheitswesen zuständig. Bis eine Frau das Amt der Bundeskanzlerin bekleiden wird, wird es noch über 40 Jahre dauern. In den 1980er-Jahren etablierte sich mit den GRÜNEN eine Partei, die sich dem Feminismus verpflichtet fühlte. Vor diesem Hintergrund modernisierte die regierende CDU ihre Frauenpolitik und berief 1986 Rita Süßmuth zur ersten Frauenministerin. Rita Süssmuth warb vor allem für die bessere Vereinbarkeit von Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner.

1977
Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Mit dem Gesetz treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft: Es wird unter anderem die sogenannte «Hausfrauenehe» abgeschafft, die die Frau gesetzlich zur Haushaltsführung verpflichtete. Das Recht des Ehemannes, ein Dienstverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen, wird damit aufgehoben. Im Ehescheidungsrecht wird das Schuldprinzip zugunsten des Zerrüttungsprinzips aufgegeben. Zudem kann nun bei Eheschließungen der Nachname der Frau gemeinsamer Familienname werden.

1980
Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz

Der Grundsatz der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird als Rechtsanspruch im BGB festgeschrieben. Ebenso das Recht auf gleiches Entgelt. Stellenausschreibungen sollen geschlechtsneutral formuliert werden. Der Arbeitgeber trägt künftig im Prozess die Beweislast, wenn die Arbeitnehmerin Verhaltensweisen und Entscheidungen glaubhaft machen kann, die auf eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts hindeuten. Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die sogenannte Lohnlücke (Gender Pay Gap) ist bis heute ein zentrales feministisches Thema.

1997
Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar

Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags – vom Fraktionszwang befreit – stimmte 1997 für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und damit für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung. Seither ist auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.

1999
Gender-Mainstreaming

Seit den Amsterdamer Verträgen ist Gender-Mainstreaming auch erklärtes Ziel der Europäischen Union. Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Gender-Mainstreaming ist ein Top-down-Instrument und bezieht alle Geschlechter gleichermaßen ein.

2001
Einführung des Lebenspartner-schaftsgesetzes

Rot-grüne Gesetzesreformen führen zum Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz, für zwei Menschen gleichen Geschlechts. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind zum großen Teil den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten nachgebildet.

2005
Angela Merkel wird erste Bundeskanzlerin

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Nach über 50-jährigem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bekleidet mit Angela Merkel erstmals eine Frau das Amt der Bundeskanzlerin. 

2007
Einführung von Elternzeit und Elterngeld

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Am 1. Januar wird das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Mütter und Väter können jetzt bis zu 14 Monate aus dem Beruf aussteigen und bekommen in der Elternzeit noch 67 Prozent ihres Einkommens.

2013
#aufschrei-Debatte über Alltagssexismus

Eine Gruppe von Frauen nutzen auf Twitter das Hashtag #aufschrei. Unter dem Hashtag berichten Frauen über sexistische Kommentare und Übergriffe aus ihrem Alltag. Innerhalb weniger Tage wird das Hashtag tausendfach genutzt und löst eine Sexismus-Debatte aus.

2016
Mehr Frauen in Führungspositionen

Seit dem 1. Januar gilt in etwa 150 großen Unternehmen eine Geschlechterquote von 30 Prozent bei neu zu besetzenden Aufsichtsratspositionen. Auch in über 3500 weiteren Unternehmen gibt es Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen.

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Folgend seht ihr ein Info-Board, welches deutlich zeigt, dass noch viel zu tun ist in Sachen Gleichstellung.

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Und was können wir hier vor Ort in Korschenbroich für Frauen tun?

Mit unserem Treff für Korschenbroicher Frauen möchten wir die Vernetzung der Frauen vor Ort unterstützen.

Darüber hinaus setzen wir uns für den qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen und die Gewinnung von Fachpersonal durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und somit einhergehenden attraktiven Anreiz, sich in Korschenbroich zu bewerben, ein. Denn nur so können für junge Mütter dringend benötigte Zeitressourcen für die berufliche Weiterentwicklung und das Engagement für gesellschaftliche Themen geschaffen werden.

Einzeln sind wir stark, gemeinsam sind wir unschlagbar!