Erhöhung der Grundsteuer B abmildern

Mit Blick auf die Investitionen der kommenden Jahre schlägt die Verwaltung in ihrem Entwurf der Haushaltssatzung vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 750 Prozent anzuheben. Unter Berücksichtigung von Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage beantragen wir im heutigen Hauptausschuss, die Grundsteuer B auf lediglich 690 % anzuheben.

Der Antrag lautet im Wortlaut:

Grundsteuererhöhung abmildern

Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend zum Entwurf der Haushaltssatzung den Hebesatz für die Grundsteuer B lediglich auf 690 v.H. anzuheben.

Begründung:

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist es geboten, die Bürger*innen nur so stark zu belasten, wie es der Zweck der Haushaltskonsolidierung erfordert. Hierbei sind Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen sowie die zu erwartende geringere Kreisumlage entsprechend zu berücksichtigen. Diese Gegebenheiten verbunden mit einer sorgsamen Ausgabedisziplin lassen eine geringere Erhöhung der Grundsteuer B zu.“