Teilhabe für alle Menschen

Alle Korschenbroicher Bürgerinnen und Bürgern sollten die Möglichkeit haben, barrierearm und selbstbestimmt an allen Lebensbereichen teilzunehmen. Die Realität sieht allerdings vielfach noch anders aus. Deshalb beantragen wir im heutigen Hauptausschuss die Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes, das nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern alle Menschen einschließen soll, die weniger Chancen im Leben haben als andere.

Im Wortlaut lautet unser Antrag:

Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes

Begründung:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung eines lnklusionskonzeptes vorzubereiten. Es soll als Handlungs- und Entscheidungshilfe dienen, um allen Korschenbroicher Bürger*innen eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
  2. An der Erarbeitung des Konzeptes sollen im Rahmen einer „Arbeitsgruppe Inklusion“ neben den Politikerinnen und der Verwaltung die betroffenen Menschen, ihre Interessenvertreterinnen und die Selbsthilfegruppen beteiligt werden.
  3. Um diese Arbeitsgruppe zu gründen, soll zu einem großen Netzwerktreffen der genannten Gruppierungen unter Federführung der Verwaltung eingeladen werden und nach Absprache mit dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Familie und Senioren eingeladen werden.
  4. ln den Gesetzen des Bundes und des Landes geregelte Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten sind zu berücksichtigen und zu beachten.
  5. Die Verwaltung benennt die hierfür notwendigen Aufwände und stellt mögliche Fördermöglichkeiten dar, die die inklusive Transformation Korschenbroichs erleichternd ermöglichen.
  6. Die Beschlussfassung des Rates zur Erstellung des lnklusionskonzeptes soll im Oktober 2024 erfolgen.

Korschenbroich bekennt sich seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung in innerstaatliches Recht zur Schaffung inklusiver Lebensverhältnisse. Dieses Übereinkommen verlangt, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden und die gleichen Rechte haben. Barrierefreiheit ist das Ziel und Teilhabebarrieren sind unter Mitwirkung der Betroffenen abzubauen. Das gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch all die anderen Menschen sind damit gemeint, die oft weniger Chancen haben: etwa Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Stellung benachteiligt werden. Dabei ist nicht die Frage, ob Lebensräume inklusiv gestaltet werden, sondern wie dies möglichst zügig und kontinuierlich, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden kann, denn Inklusion ist ein fundamentales Menschenrecht. Als zuständige Trägerin der Daseinsvorsorge wird Korschenbroich nun ihrer anvertrauten Aufgabe nachgehen.

Das lnklusionskonzept soll eine Handlungshilfe für künftige Entscheidungen darstellen, mit der Korschenbroich sukzessiv zu einer inklusiven Kommune wird und somit diskriminierende und behindernde Strukturen bestmöglich abgeschafft und verhindert werden.

Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für erforderlich,

  • Handlungsmöglichkeiten und Zielperspektiven – inklusive der notwendigen Aufwände – für ein inklusives Leben von Menschen mit Behinderungen in Korschenbroich mit Blick auf die Zukunft aufzuzeigen,
  • Synergien mit anderen Handlungsebenen (Bund, Land, Landschaftsverband, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände usw.) festzustellen und zu initiieren,
  • betroffene Menschen mit Behinderung, ihre Interessenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen an dem Prozess zu beteiligen,
  • Erfahrungen und Entwicklungen anderer Kommunen zu reflektieren und in den Beratungsprozess mit einzubeziehen
  • und daraus ein lnklusionskonzept zu erarbeiten, welches die Themenbereiche Verwaltung, schulische und außerschulische Bildung, frühkindliche Angebote, Wohnen, Arbeiten, Gesundheit und Erholung, Einkaufen und Konsum, Verkehr, Freizeit sowie Sport umfasst.

Im Rahmen des Prüfauftrages soll die Verwaltung nun zunächst darstellen, welche Ressourcen für die Erstellung des Inklusionskonzeptes notwendig sind. Bedarf es beispielsweise einer Anpassung im Stellenplan, die einer Mitarbeiter*in eine koordinierende Funktion im Rahmen der Erarbeitung des lnklusionskonzeptes ermöglicht? Hierzu gehören Z.B. Aufgaben wie die Gründung des Arbeitskreises, die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung von Treffen und schließlich, aufbauend auf den Ergebnissen des Arbeitskreises, die Erstellung des lnklusionskonzeptes.

Das zu entwickelnde lnklusionskonzept soll die Grundlage eines umfassenden Prozesses sein, welcher zum Ziel hat, den Korschenbroicher Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst barrierearme und selbstbestimmte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.“