Zentrale Fragen zum Freibad sind nach wie vor unbeantwortet

3,75 Millionen Euro möchten CDU, SPD und FDP in die Umgestaltung des Hallenbad-Außengeländes in Korschenbroich investieren. Dabei sind zentrale Fragen nach wie vor unbeantwortet: Wann befassen sich die zuständigen politischen Gremien mit den Planungen? Wie soll der konkrete Betrieb erfolgen? Wie hoch werden die laufenden jährlichen Kosten sein? Im nächsten Hauptausschuss am 23. März 2023 drängen wir auf Antworten.

Unser Fragen geben wir hier im Wortlaut wieder:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgende Berichtsbitte und Anfragen auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung zu nehmen:

Wir bitten um einen schriftlichen Bericht, der insbesondere auf folgende Fragen eingehen soll. Angesichts der Vorgehensweise der Verwaltung am 22.09.2022, bei dem die Antworten auf unsere frühzeitig eingereichten Fragen lediglich kurzfristig als Tischvorlage verteilt wurden, behalten wir uns vor, für die eingehende Beratung über den aktuell angeforderten Bericht kurzfristig eine Sondersitzung anzuberaumen, falls aufgrund einer zu kurzfristigen Übermittlung erneut zu wenig Zeit zur Vorberatung und Prüfung des Berichtes bleiben sollte.

  1. In der Sitzung des Bau- und Energieausschusses am 22.09.2022 wurde auf die unsere Frage, wann die Umsetzungsplanung für das Außengelände beschlossen wird, der November 2022 genannt. Bisher wurde in keinem Aussschuss eine Umsetzungsplanung vorgelegt. Wann ist mit einer Befassung und Beschlussfassung der zuständigen Gremien zu rechnen?
  2. Im Sommer 2022 wurde in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung berichtet, dass auf eine Ausschreibung im Frühjahr 2022 keine Angebote abgegeben wurden. Wie ist die derzeitige Situation?
  3. In der Presse wird immer wieder hervorgehoben, dass ein vom Hallenbad-Betrieb unabhängiger Zugang zum neuen Außenbereich möglich sein soll. Da außer der Machbarkeitsstudie keine Planung bekannt ist, stellen wir folgende Fragen:
    • Wie soll der Zutritt ermöglicht werden? (Kassenhäuschen? Kassenautomat?)
    • Wird es für die Besucher*innen des Außengeländes die Möglichkeit geben zwischendurch im Hallenbad zu schwimmen, wenn dies für das öffentliche Schwimmen geöffnet hat?
    • Dürfen die Besucher*innen des Hallenbades zwischendurch den Außenbereich nutzen?
    • Welche Toiletten werden die Besucher*innen des Außenbereichs nutzen können?
  4. In der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 ist ein Bereich für Gastronomie auf dem Außengelände vorgesehen (Imbissstand oder Getränke-/Imbissautomat mit vorgelagerten Sitzmöglichkeit). Wie sieht die aktuelle Planung für diesen Bereich aus?
  5. Die Aktive schätzt die jährlichen Folgekosten auf rund 300.000 Euro (siehe Haushaltsantrag). Von der Verwaltung wurden uns jährliche Kosten der Bauunterhaltung von bis zu 24.300,- Euro genannt (am 22.09.2022).
    Wie hoch sind die zusätzlichen jährlichen Aufwendungen für den Außenbereich

    • für Abschreibungen?
    • für die zusätzliche Heizleistung?
    • für die Grünpflege?
    • für die Reinigung?
    • für den Zutritt?
    • für die Aufsicht?
  6. In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Energie am 22.09.2022 wurde auf unsere Frage nach Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung von der Verwaltung ausgeführt, dass es diese nicht gibt. Gemäß § 13 Absatz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) dürfen Ermächtigungen für Baumaßnahmen im Finanzplan erst veranschlagt werden, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und denen ein Bauzeitplan beigefügt ist. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter, und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.
    • Wurde der § 13 Abs. 2 KomHVO NRW bei diesem Vorhaben eingehalten?
    • Falls ja, bitten wir um eine detaillierte Aufschlüsselung
      • der Bau- bzw. Errichtungskosten,
      • der Folgekosten des Betriebs (Energie, Personal, usw.) und der Instandhaltung,
      • der jährlichen Haushaltsbelastung für die Dauer der Nutzung.
    • Falls diese Informationen nicht vorliegen: Weshalb wurde § 13 Abs. 2 KomHVO nicht eingehalten?“

Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe am 3. März 2023 ausführlich über unsere Initiative.