Verwaltung sollte Gastronomie bei Einführung der Mehrwegpflicht unterstützen

Dass Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab einer bestimmten Fläche im neuen Jahr Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten müssen, ist sinnvoll. Es stellt die Betriebe aber vor einige Herausforderungen. Im nächsten „Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Stadtmarketing“ am 8. November 2022 werden wir deshalb nachfragen, ob die Verwaltung plant, diesen Schritt unterstützend zu begleiten.

Unsere Anfrage lautet im Wortlaut:

„Sehr geehrter Frau Ausschussvorsitzende,

wir bitten um die Aufnahme folgender Anfrage in die Tagesordnung der o.g. Sitzung, Versand der Anfrage mit den Sitzungsunterlagen sowie um Beantwortung in der Sitzung.

Mehrwegpflicht

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ausgenommen sind hiervon vorerst kleinere Betriebe mit einer Fläche von maximal 80 Quadratmetern. Die Verpflichtung ist im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll, stellt die gastronomischen Betriebe aber vor einige Herausforderungen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die neue Rechtslage ab 2023 auch so weit in Korschenbroich bekannt ist, dass das Mehrweggeschirr auch tatsächlich eine Alternative darstellt. In einigen anderen Kommunen ist bereits von Seiten der Verwaltung angekündigt worden, dass die Gastronomie bei der Etablierung des Mehrweggeschirrs entsprechend unterstützt werden soll.

Aus diesem Grund stell die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Stadtmarketing folgende Fragen an die Verwaltung:

  • Sind von der Wirtschaftsförderung/Stadtverwaltung bereits Gespräche mit den entsprechenden Akteuren zur verpflichtenden Einführung von Mehrweggeschirr in der Gastronomie ab 2023 geführt worden?
  • Ist von Seiten der Wirtschaftsförderung/Stadtverwaltung die Begleitung der verpflichtenden Einführung von Mehrweggeschirr ab 2023 durch ein entsprechendes Konzept geplant?“