„Grüner“ Erfolg: Liedberger dürfen Photovoltaikanlagen nach Ausnahmegenehmigung installieren 25. November 202223. Januar 2023 Auf Antrag haben Liedberger künftig die Chance, eine Ausnahmegenehmigung für die Dachinstallation einer Photovoltaikanlage zu erhalten. Trotzdem bleibt das Verfahren unnötig bürokratisch. Hauseigentümer, die im Bereich der Liedberger Gestaltungssatzung leben, können sich freuen: Auf Antrag haben Sie künftig die Chance, eine Ausnahmegenehmigung für die Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf ihrem Hausdach zu erhalten. Auf unsere Initiative hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege am 10. November 2022 einer entsprechenden Änderung der Liedberger Gestaltungssatzung zugestimmt. Dennoch bleibt die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlage in den von den Gestaltungssatzungen betroffenen Stadtgebieten Korschenbroichs ein unnötig bürokratischer Prozess. Zum Hintergrund: Im Stadtgebiet gelten derzeit verschiedene Gestaltungssatzungen, die für Teile von Korschenbroich, Glehn und Liedberg erlassen worden sind. Im Bereich der Gestaltungssatzung Liedberg war die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlage bislang überhaupt nicht möglich, im Bereich der Gestaltungssatzungen Korschenbroich und Glehn ohne weiteres nur auf der Straße abgewandten Dachflächen. Wer entsprechende Anlagen auf von der Straße sichtbaren Dachflächen errichten wollte, dürfte dies nur, wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, und musste einen Antrag stellen, über den dann für Korschenbroich der Gestaltungsbeirat „Ortsmitte Korschenbroich“ bzw. für Glehn der Planungsausschuss entschied. Eine Installation an Fassaden war bislang überhaupt nicht möglich. Dies wollten wir ändern. Deshalb haben wir am 18. August 2022 einen Prüfauftrag gestellt, der die Stadtverwaltung beauftragte, die bestehenden Gestaltungssatzungen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu prüfen – sofern dem der Denkmalschutz nicht entgegen steht, versteht sich. Am 10. November 2022 präsentierte die Stadtverwaltung ihre Vorstellungen: Hinsichtlich Korschenbroich und Glehn sah sie keinen Handlungsbedarf. Für Liedberg schlug sie – als einzige Erleichterung – vor, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in die Gestaltungssatzung aufzunehmen. Den Ausschussmitgliedern von CDU, SPD, FDP, Zentrum und Aktive war dies offensichtlich Lockerung genug. Sie stimmten geschlossen für den Verwaltungsvorschlag. Unser Gegenantrag, entsprechende Anlagen für Glehn und Korschenbroich auf allen Dachflächen ohne gesonderten Antrag möglich zu machen und auch eine Fassadeninstallation zuzulassen, sofern sie an nicht einsehbaren Gebäudeteilen liegen, stieß auf die geschlossene Ablehnung aller anderen Fraktionen. Die Begründung: Einen Antrag zu stellen, stelle kein Hindernis dar. Der Planungsausschuss tagt übrigens etwa alle drei Monate, der für die Ortsmitte Korschenbroichs zuständige Gestaltungsbeirat anlassbezogen.
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.