Zusätzliche personelle Unterstützung für den Denkmalschutz

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf der Stadt Korschenbroich für das Jahr 2022 im Produktbereich „Bauen und Wohnen; Denkmalschutz und Denkmalpflege“, Kennziffer 10.03.10, mit der Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung eines projektbezogenen Personalaufwandes für zusätzliches Personal zu ergänzen und den Stellenplan um eine halbe Sachbearbeitungsstelle im gehobenen Verwaltungsdienst zu ergänzen.

Begründung:

Bei der Verabschiedung der Stadtentwicklungsstrategie wurde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Strategieziel „Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als eine Marke“ mit der Leitidee „Schutz und Erhalt identitätsstiftender und erhaltenswerter Bausubstanz bedeutender Bauwerke“ ergänzt. In den Ausführungen wurde klargestellt, dass Korschenbroich „eine Marke“ sein soll, für die „die Stadt ihr historisches Erbe pflegt“. Dazu gehört entsprechend – wie formuliert – der Erhalt und die Intensivierung des individuellen Charakters der fünf Ortsteile. Ein ganz wesentlicher Bestandteil dieses historischen Erbes und des individuellen Charakters stellt die identitätsstiftende und erhaltenswerte Bausubstanz bedeutender Bauwerke Korschenbroichs dar.

Auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN berichtete Herr Thoren in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Denkmalschutzbeauftragter der Stadt Korschenbroich am 10.06.2021 im Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege der Stadt Korschenbroich, dass eine systematische Erfassung schützenswerter Bausubstanz in Korschenbroich eine wesentliche Grundlage zu deren Erhalt und Schutz darstellen könnte.

Nach einer hierauf basierenden Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an die Verwaltung bestätigt diese am 02.11.2021, dass eine systematische Erfassung auch von dort als sinnvoll erachtet wird. Eine solche Erfassung ist bisher lediglich für den Ortsteil Korschenbroich in Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung erfolgt, nicht jedoch für die anderen Ortsteile.

Aktuell wird das Aufgabengebiet der Unteren Denkmalschutzbehörde von einer Verwaltungsfachangestellten im Umfang einer halben Stelle bearbeitet. Die Amtsleitung arbeitet im Umfang von ca. 15 % ihrer Tätigkeit im Denkmalschutz mit und nimmt z. B. relevante Abstimmungsgespräche persönlich wahr. Dieser Personalstand ermöglicht es nach Darstellung der Verwaltung jedoch derzeit nicht, eine systematische Erfassung schutzwürdiger Objekte in angemessener Weise durchzuführen.

Entsprechend wäre die Aufstockung auf eine ganze Stelle in der Sachbearbeitung sinnvoll, wenn die Aufnahme von „schutzwürdigen Objekten“ als Aufgabe ernst genommen sowie mehr Augenmerk auf die Pflege von Denkmälern in der Stadt Korschenbroich gerichtet werden soll, für die keine konkreten Baumaßnahmen anstehen.

Von der Verwaltung wurde ausgeführt, dass die Einstellung einer Fachkraft mit einer architektonischen oder kunsthistorischen Qualifikation für die Stadt Korschenbroich entbehrlich erscheint, wenn der Landschaftsverband Rheinland (LVR) weiterhin für fachlich fundierte Beratungen zur Verfügung steht. Die in der Amtsleitung vorhandene architektonische Qualifikation sowie die Fachkenntnisse der Verwaltungsfachangestellten reichen aus, gemeinsam mit dem LVR zu tragfähigen Ergebnissen in den anstehenden Abwägungs- und Genehmigungsvorgängen zu kommen. Wenn zukünftig die vorhandene halbe Sachbearbeitungs-Stelle aufgestockt werden soll, ist eine weitere halbe Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst für die Dauer des Projektes notwendig.

Die Aufgabe und Zielsetzung dieser Stelle wäre folgendermaßen zu definieren:

  • Entwicklung eines Kriterienkatalogs in Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege der Stadt Korschenbroich,
  • systematische Erfassung und Dokumentation der gesamten schützenswerten Bausubstanz in allen Ortsteilen der Stadt Korschenbroich,
  • systematische Einleitung von Unterschutzstellungen nach dem Denkmalschutzgesetz,
  • „Vorläufige Unterschutzstellung“ bis zur abschließenden Klärung und Bewertung von schützenswerter Bausubstanz nach erfolgter Anzeige eines Abrissvorhabens,
  • Beratung und Unterstützung der von diesen Maßnahmen betroffenen Eigentümer,
  • Einholung von Beratung bei Zweifelsfällen beim LVR sowie anderen relevante Entscheidungsträgern und Fachstellen,
  • Kooperation mit dem ehrenamtlichen Denkmalschutzbeauftragten der Stadt Korschenbroich,
  • Aktualisierung, Fortschreibung und Veröffentlichung der Liste denkmalgeschützter Objekte,
  • kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege der Stadt Korschenbroich während des laufenden Projektes.