Antrag Tempo 30

Antrag

Ausweisung von strecken- und gebietsbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo-30) im Stadtgebiet Korschenbroich mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung von nachfolgend aufgelisteten, streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo-30) im Stadtgebiet Korschenbroich zu beauftragen.

  1. Glehn – Streckenabschnitt – Hauptstraße (K8) von Einmündung Kampgasse bis Kreuzung K29
  2. Schlich – An der Au – Am Blankpfad – Fürther Weg
  3. Kleinenbroich – Streckenabschnitt Rhedung
  4. Kleinenbroich – Streckenabschnitt Püllenweg (Holzkamp bis Fuggerstraße)
  5. Korschenbroich – Streckenabschnitt Regentenstraße/Am Kirsmichhof/Arndtstraße

Dem Fachamt sind die zur Umsetzung notwendigen Haushaltsmittel in entsprechender Höhe in dem Produkt 12.01.10 Neubau und Unterhaltung von Verkehrsflächen und Ingenieurwerken – Teilposition 13 bereitzustellen. Begründung allgemein: Temporeduzierungen innerhalb der Ortskerne stellen keine unzumutbaren Einschränkungen dar und erhöhen im Gegenzug die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen immens. Generell ist ein Zeitverlust durch die Geschwindigkeitsreduzierung innerorts stets zu vernachlässigen. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen, also von Kindern, Fußgängern, Radfahrern und älteren Menschen, bekäme durch die Einführung von Tempo-30-Streckenabschnitten endlich Priorität. Tempo-30 hat zudem nachweislich positive Effekte auf Aspekte wie Lärmschutz, Luftreinhaltung und städtebauliche Gesichtspunkte.

Begründung Pkt. 1:

Auf dem Streckenabschnitt befinden sich neben der Seniorenwohnanlage Glehn weitere Einrichtungen (Kirche, Pfarrheim, Friedhof, Gastronomie und +Ärzte), die stärker, gerade von älteren Verkehrsteilnehmerinnen frequentiert werden. Der gewundene Verlauf dieses Abschnittes ist zudem keinesfalls für hohe Geschwindigkeiten geeignet und stellt gerade auf Höhe der Metzgerei Erkes für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar. Notwendige Überholabstände von Radfahrerinnen (siehe Novelle der StVO) sind bei Tempo 50 nicht einzuhalten. Zudem entsteht zukünftig durch vermehrte Querungen im Bereich des neuen Verbindungsweges zwischen Friedhof und katholischer Kirche eine neue Gefahrensituation, die durch eine Geschwindigkeitsreduzierung signifikant minimiert werden kann.

Begründung Pkt. 2:

Die südlichen Nebenstraßen in Schlich werden verstärkt von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen aus dem Stadtgebiet genutzt um die angrenzende Naherholungsgebiete oder den örtlichen Bauernladen zu erreichen. Zudem sind sie Teil verschiedener beliebter, überregionaler Rad- und Wanderwege. Gerade im Kreuzungsbereich Fürther Weg/Am Blankpfad entsteht dadurch ein erhöhter Querungsverkehr und somit potentiell eine Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich folgt stringent einer zu beobachtenden städtischen Verkehrsentwicklung, die bereits in Glehn und in den Ortsteilen Lüttenglehn und Epsendorf umgesetzt wurde.

Begründung Pkt. 3:

Die Rhedung hat durch die vielen baulichen Veränderungen der vergangenen 40 Jahre ihre alte Rolle als klassische Durchgangsstraße verloren. Sie hat jedoch durch die Anbindung an die Industrie- und Nahversorgungsgebiete im Bereich Püllenweg/Holzkamp sowie zum Kinderspielplatz und den Sportanlagen eine besondere innerörtliche Bedeutung und wird von Radfahrerinnen und Fußgängerinnen intensiv genutzt. Die im nördlichen Bereich angelegten Straßenverengungen sorgen lediglich auf einem kleinen Streckenabschnitt für eine signifikante Temporeduzierung. Hier ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge stadtauswärts bereits ab Höhe der Straße Am Hallenbad stark beschleunigen. Des Weiteren sorgt in den Wintermonaten eine unzeitgemäße, schlechte Straßenbeleuchtung für zusätzliche Gefahr, wenn gerade junge und ältere Verkehrsteilnehmerinnen die stets mit parkenden Fahrzeugen zugestellte Straße queren wollen. Auch hier kann eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerade für junge und ältere Verkehrsteilnehmerinnen eine größere Sicherheit im Straßenverkehr schaffen.

Begründung Pkt. 4:

Der Püllenweg ist im Teilabschnitt zwischen Holzkamp und Fuggerstraße eine stark befahrene Durchfahrtsstraße ohne Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen. Obwohl bereits die Zufahrtswege aus dem Geschäftsbereich Holzkamp sowie von der Rhedung kommend mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h ausgewiesen sind, darf in diesem Teilabschnitt noch immer 50 km/h gefahren werden. Hier würde eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einen Lückenschluss zu bereits eingerichteten Streckenabschnitten im Geschäftsbereich Holzkamp herstellen.

Begründung Pkt. 5:

An diesem als „östlichen Cityring“ zu benennenden Straßenzug liegen nicht nur das alte Rathaus, in dem heute u.a. das Sozialamt untergebracht ist, ein großes Ärztehaus, das Jugendamt sowie das „Seniorenhaus Korschenbroich“ – alles Einrichtungen mit hoher Publikumsfrequenz, wobei es sich um wie oben beschrieben mehrheitlich zu schützende Personengruppen handelt. Es besteht auch wegen Durchgangsverkehrs und einer unübersichtlichen Parksituation im Kurvenbereich eine latente Gefahrenstelle. Schließlich würde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eine Art Lückenschluss zur Zone Steinstraße/Hindenburgstraße darstellen. Besonders Fußgänger*innen und der Radverkehr würden hiervon deutlich profitieren und der Innenstadtbereich attraktiver werden.

Eingereicht am
02. Dezember 2020

Behandelt am
08. Dezember 2020

Ergebnis