Solaranlagen sollen auch in Bereichen der Gestaltungssatzungen möglich werden

Bislang ist es in den Bereichen der Korschenbroicher Gestaltungssatzungen verboten, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu installieren. Das soll sich bald ändern. Einstimmig stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege gestern einem entsprechenden Prüfauftrag zu, den Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hatten, und den wir hier im Wortlaut wiedergeben.

„Sehr geehrter Herr Türks,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um die Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung:

Antrag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege beauftragt die Stadtverwaltung, die bestehenden Gestaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu prüfen. Mögliche Anpassungen und Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege, dem Rat (sowie weiteren entscheidungsrelevanten Gremien) zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

Begründung:

Im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Korschenbroich wird das Ziel formuliert, die installierte Leistung von PV-Anlagen bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen. Außerdem wird angestrebt, bis 2030 mindestens 20% bilanzielle Deckung des Wärmeverbrauchs durch Erzeugung vor Ort mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Nicht nur die Entwicklung des Ukrainekrieges, sondern auch aktuelle Klimaberichte und -studien zeigen deutlich, dass diese Zielvorgaben schneller und dringender umgesetzt werden müssen und wir uns deutlich schneller von fossiler Energiegewinnung unabhängig machen müssen. Die bisherigen Einschränkungen der PV- und Solarthermienutzung durch die Gestaltungssatzungen sind dementsprechend nicht mehr zeitgemäß und müssen so schnell wie möglich abgeschafft werden, um das vorhandene Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur Installation solcher Anlagen nicht weiter auszubremsen. Eine solche Maßnahme würde außerdem ein Zeichen setzen und bisher möglicherweise
unentschlossene Eigentümerinnen und Eigentümer dazu bewegen, sich mit der Thematik zu befassen und PV- und/oder Solarthermieanlagen zu installieren. Somit wäre die Abschaffung der Einschränkungen zur Solarenergiegewinnung durch Gestaltungssatzungen ein Baustein (von vielen), um die Ziele des Klimaschutzkonzeptes zu erreichen und im Idealfall schneller zu erreichen als bisher angestrebt.

Die unter dem 6. Leitsatz zur effizienten Energieversorgung und erneuerbaren Energien des Klimaschutzkonzeptes aufgeführten Beratungen, Ziele und Kampagnen nützen den von Gestaltungssatzungen betroffen Bürgerinnen und Bürgern wenig bis gar nichts, wenn sie entsprechende Maßnahmen z.T. nicht umsetzen dürfen.

gezeichnet:
Christian Tümmers
Reiner Leusch
Jochen Andretzky
Birgit Wollbold
und Fraktion“