Antrag zur Einrichtung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten im Rahmen der Landesprogramme „Extra-Zeit zum Lernen“ sowie „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ 14. April 202121. April 2021 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Familie und Senioren bittet die Verwaltung, bei der Bezirksregierung die Teilnahme an den Förderprogrammen ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ sowie ‚FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch‘ zu beantragen. Begründung: Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für Kinder und Jugendliche dar. Zwar liegen im Moment noch keine belastbaren Langzeitstudien über die pandemiebedingten Lerndefizite der Schüler*innen vor, Bildungsexperten warnen jedoch vor kognitiven Lernlücken, sozialen Defiziten und psychischen Folgen der langwährenden Schulschließungen. Auch wenn potenziell alle Schüler*innen Nachteile durch die Corona-Pandemie erlitten haben, trifft es einige Gruppen besonders hart. Die OECD spricht in einer ersten Untersuchung von der Befürchtung, dass die Defizite bei den Lernenden nicht gleichverteilt sind, sondern dass sich die Ungleichheiten im Bildungssystem weiter verschärft haben. „Most concerning is that the learning losses will not affect students equally, but will further amplify and accelerate social inequality in learning opportunities.” (The state of school education. One year in the Covid pandemic. Preliminary Results – March 2021, page 11, OECD). Der gerade erschienene nationale Bildungsreport „Bildung in Deutschland 2020“ identifiziert drei Risikolagen für Bildung: das Risiko formal gering qualifizierter Eltern, die soziale und die finanzielle Risikolage. „Nach wie vor ist in Deutschland ein gerade im internationalen Vergleich enger Zusammenhang zwischen familialen Lebensverhältnissen, Bildungsbeteiligung sowie Zertifikats- und Kompetenzerwerb nachweisbar.“ (Bildung in Deutschland 2020. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung in einer digitalisierten Welt, DIFP, S. 40) Dem Bericht zufolge ist das Bildungsrisiko vor allem für Kinder aus alleinerziehenden Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund besonders hoch. (ebd., S. 40 ff.) In dem Bericht wird ebenfalls eine Verschärfung der sozialen Disparitäten im Zuge der Corona-Pandemie zuungunsten der Kinder und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien befürchtet. (ebd., S. 26) Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat verschiedene Programme aufgesetzt, um Schüler*innen dabei zu unterstützen, außerhalb der Schule Lernlücken schließen zu können. Das gerade im März lancierte Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zielt auf pandemiebedingte Lerndefizite ab und will Schüler*innen durch außerschulische Maßnahmen unterstützen. Allen Schüler*innen der Klassen 1-12 soll ein außerschulisches Bildungs- und Betreuungsangebot gemacht werden. Die Art der Maßnahmen sind flexibel und reichen von Wochenendangeboten bis hin zu Ferienprogrammen. Die Angebote sind offen für Schüler*innen aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Der Förderzeitraum erstreckt sich von März 2021 bis zum Sommer 2022. Das Ministerium für Schule und Bildung gewährt in einem Runderlass vom 01.03.2021 bei der Durchführung des Programms „Extra-Zeit zum Lernen“ Zuwendungen in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 20% sind vom Antragsteller als Eigenanteil zu leisten. Bei der Fördermaßnahme „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ handelt es sich um ein seit 2018 bestehendes Angebot, das neuzugewanderte Schüler*innen beim vertieften Erwerb der deutschen Sprache unterstützen soll. Das Programm trägt der Tatsache Rechnung, dass die Beherrschung der Sprache eine Schlüsselkompetenz für den weiteren Bildungsverlauf von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund darstellt. Ziel ist ein individueller Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen. Die Maßnahme ist in den Schulferien durchzuführen. Für das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 06.02.2018) gilt eine Bezuschussung von bis zu 80%. Der Rest ist vom Träger zu erbringen. Da Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ein besonders hohes Bildungsrisiko haben und nicht zu den Bildungsverlierer*innen der Corona Pandemie werden dürfen, ist deren weitere Unterstützung unbedingt erforderlich. Zur Finanzierung beider Maßnahmen schlagen wir vor, die Kosten gemeinsam mit den anderen Corona bedingten Mehrausgaben im Haushalt zu isolieren und über den vorgesehenen Tilgungszeitraum abzutragen. Für die Schüler*innen ist das Angebot kostenlos. Covid-19 hat die Weltgemeinschaft seit 2019 fest im Griff. Auf europäischer, nationaler wie auch auf Länderebene wurden große Anstrengungen unternommen, die Krise zu meistern. Die Langzeitfolgen lassen sich bisher noch nicht absehen. Wir haben es hier vor Ort in der Hand, konkrete Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, damit die Pandemie nicht zu einem Bruch in ihrer Bildungskarriere führt. eingereicht am 14. April 2021 behandelt am27. April 2021 Ergebnis
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.