Antrag Tempo 30 2. Dezember 202021. April 2021 Antrag Ausweisung von strecken- und gebietsbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo-30) im Stadtgebiet Korschenbroich mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung von nachfolgend aufgelisteten, streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo-30) im Stadtgebiet Korschenbroich zu beauftragen. Glehn – Streckenabschnitt – Hauptstraße (K8) von Einmündung Kampgasse bis Kreuzung K29Schlich – An der Au – Am Blankpfad – Fürther WegKleinenbroich – Streckenabschnitt RhedungKleinenbroich – Streckenabschnitt Püllenweg (Holzkamp bis Fuggerstraße)Korschenbroich – Streckenabschnitt Regentenstraße/Am Kirsmichhof/Arndtstraße Dem Fachamt sind die zur Umsetzung notwendigen Haushaltsmittel in entsprechender Höhe in dem Produkt 12.01.10 Neubau und Unterhaltung von Verkehrsflächen und Ingenieurwerken – Teilposition 13 bereitzustellen. Begründung allgemein: Temporeduzierungen innerhalb der Ortskerne stellen keine unzumutbaren Einschränkungen dar und erhöhen im Gegenzug die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen immens. Generell ist ein Zeitverlust durch die Geschwindigkeitsreduzierung innerorts stets zu vernachlässigen. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen, also von Kindern, Fußgängern, Radfahrern und älteren Menschen, bekäme durch die Einführung von Tempo-30-Streckenabschnitten endlich Priorität. Tempo-30 hat zudem nachweislich positive Effekte auf Aspekte wie Lärmschutz, Luftreinhaltung und städtebauliche Gesichtspunkte. Begründung Pkt. 1: Auf dem Streckenabschnitt befinden sich neben der Seniorenwohnanlage Glehn weitere Einrichtungen (Kirche, Pfarrheim, Friedhof, Gastronomie und +Ärzte), die stärker, gerade von älteren Verkehrsteilnehmerinnen frequentiert werden. Der gewundene Verlauf dieses Abschnittes ist zudem keinesfalls für hohe Geschwindigkeiten geeignet und stellt gerade auf Höhe der Metzgerei Erkes für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar. Notwendige Überholabstände von Radfahrerinnen (siehe Novelle der StVO) sind bei Tempo 50 nicht einzuhalten. Zudem entsteht zukünftig durch vermehrte Querungen im Bereich des neuen Verbindungsweges zwischen Friedhof und katholischer Kirche eine neue Gefahrensituation, die durch eine Geschwindigkeitsreduzierung signifikant minimiert werden kann. Begründung Pkt. 2: Die südlichen Nebenstraßen in Schlich werden verstärkt von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen aus dem Stadtgebiet genutzt um die angrenzende Naherholungsgebiete oder den örtlichen Bauernladen zu erreichen. Zudem sind sie Teil verschiedener beliebter, überregionaler Rad- und Wanderwege. Gerade im Kreuzungsbereich Fürther Weg/Am Blankpfad entsteht dadurch ein erhöhter Querungsverkehr und somit potentiell eine Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich folgt stringent einer zu beobachtenden städtischen Verkehrsentwicklung, die bereits in Glehn und in den Ortsteilen Lüttenglehn und Epsendorf umgesetzt wurde. Begründung Pkt. 3: Die Rhedung hat durch die vielen baulichen Veränderungen der vergangenen 40 Jahre ihre alte Rolle als klassische Durchgangsstraße verloren. Sie hat jedoch durch die Anbindung an die Industrie- und Nahversorgungsgebiete im Bereich Püllenweg/Holzkamp sowie zum Kinderspielplatz und den Sportanlagen eine besondere innerörtliche Bedeutung und wird von Radfahrerinnen und Fußgängerinnen intensiv genutzt. Die im nördlichen Bereich angelegten Straßenverengungen sorgen lediglich auf einem kleinen Streckenabschnitt für eine signifikante Temporeduzierung. Hier ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge stadtauswärts bereits ab Höhe der Straße Am Hallenbad stark beschleunigen. Des Weiteren sorgt in den Wintermonaten eine unzeitgemäße, schlechte Straßenbeleuchtung für zusätzliche Gefahr, wenn gerade junge und ältere Verkehrsteilnehmerinnen die stets mit parkenden Fahrzeugen zugestellte Straße queren wollen. Auch hier kann eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerade für junge und ältere Verkehrsteilnehmerinnen eine größere Sicherheit im Straßenverkehr schaffen. Begründung Pkt. 4: Der Püllenweg ist im Teilabschnitt zwischen Holzkamp und Fuggerstraße eine stark befahrene Durchfahrtsstraße ohne Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen. Obwohl bereits die Zufahrtswege aus dem Geschäftsbereich Holzkamp sowie von der Rhedung kommend mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h ausgewiesen sind, darf in diesem Teilabschnitt noch immer 50 km/h gefahren werden. Hier würde eine durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einen Lückenschluss zu bereits eingerichteten Streckenabschnitten im Geschäftsbereich Holzkamp herstellen. Begründung Pkt. 5: An diesem als „östlichen Cityring“ zu benennenden Straßenzug liegen nicht nur das alte Rathaus, in dem heute u.a. das Sozialamt untergebracht ist, ein großes Ärztehaus, das Jugendamt sowie das „Seniorenhaus Korschenbroich“ – alles Einrichtungen mit hoher Publikumsfrequenz, wobei es sich um wie oben beschrieben mehrheitlich zu schützende Personengruppen handelt. Es besteht auch wegen Durchgangsverkehrs und einer unübersichtlichen Parksituation im Kurvenbereich eine latente Gefahrenstelle. Schließlich würde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eine Art Lückenschluss zur Zone Steinstraße/Hindenburgstraße darstellen. Besonders Fußgänger*innen und der Radverkehr würden hiervon deutlich profitieren und der Innenstadtbereich attraktiver werden. Eingereicht am 02. Dezember 2020 Behandelt am08. Dezember 2020 Ergebnis
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.