Grüne fordern Car-Sharing auch in Korschenbroich 22. August 202322. August 2023 Car-Sharing boomt. Auch in Korschenbroichs Nachbargemeinden Kaarst, Mönchengladbach, Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Krefeld haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ein Auto zu teilen und so die Umwelt zu entlasten. Im heutigen Ausschuss für Verkehr, Mobilität und Grünflächen stellen wir den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, ein „klimafreundliches Car-Sharing-Konzept“ auch für Korschenbroich zu entwickeln. Unseren Antrag mit dem Titel „Baustein Verkehrswende: Antrag auf Entwicklung und Umsetzung eines klimafreundlichen Car-Sharing-Konzepts“ begründen wir wie folgt: „Eine Strategie der Verkehrswende ist es, den umweltschonenden Verkehrsmitteln mehr Geltung zu verschaffen. Im Personenverkehr sind das Rad- und Fußverkehr, öffentlicher Verkehr und Sharing-Mobilität. Im Güterverkehr Bahn, Binnenschiff und Lastenräder. Um sie attraktiver zu machen, braucht es sichere Radwege, den Ausbau des Schienennetzes, dicht getaktete Verkehrsangebote, On-Demand-Mobilität und Sharing-Angebote in der Fläche, nicht nur in großen Städten sondern auch im ländlichen Raum. Mobilstationen und Mikrodepots als intermodale Knoten sowie integrierte Buchungssysteme können diese Angebote miteinander vernetzen. Car-Sharing bietet allen Menschen ein flexibles Angebot an Fahrzeugen für unterschiedliche Nutzungszwecke, ohne sich einen eigenen Wagen anschaffen zu müssen. Zielgruppen des Car-Sharings sind Einzelpersonen, Familien, Gemeinschaften, öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen. In den letzten Jahren hat sich die Denkweise „Nutzen statt besitzen“ in der städtischen Mobilität immer mehr durchgesetzt, sodass immer mehr Menschen in Deutschland Car-Sharing-Angebote nutzen oder sich ein Auto teilen. Aktuell gibt es deutschlandweit über 30.000 Car-Sharing-Fahrzeuge und über 3,3 Millionen Menschen, die bei Car-Sharing-Anbietern angemeldet sind (Stand 2022). Car-Sharer nutzen häufiger öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad und verzichten auf einen eigenen Pkw. Beim klassischen stationsgebundenen Car-Sharing mieten die Kunden beim Anbieter3 das Fahrzeug telefonisch oder über eine App an einem wohnortnahen Standort und bringen es nach der Nutzung wieder dorthin zurück. Stationsgebundene Car-Sharing-Angebote gibt es deutschlandweit in über 700 Städten und Gemeinden. Auch in unseren Nachbargemeinden Kaarst, Mönchengladbach, Neuss, Dormagen1, Grevenbroich2 und Krefeld haben die BürgerInnen die Möglichkeit, Car-Sharing-Angebote zu nutzen. Der zunehmende Straßenverkehr stellt für die Menschen unserer Stadt eine immer stärkere Belastung dar. Staus, erhöhte Lärmbelastung und Stress sind oft an der Tagesordnung. In Korschenbroich sind insgesamt 25.326 KFZ gemeldet, 0,76 KFZ/EW (Stand 2019, IKK 2021) Viele Haushalte unterhalten neben einem eigenen Fahrzeug, auch Zweitfahrzeuge. Ein Ziel des Car-Sharings-Angebotes ist eine Reduzierung der (Zweit-) Fahrzeuge. Ein privater Pkw wird durchschnittlich nur eine Stunde am Tag bewegt. Somit steht das Auto durchschnittlich 23 Stunden am Tag ungenutzt herum und besetzt gerade in den Innenstädten bzw. Ortskernen wertvolle Flächen. Car-Sharing hilft, Quartiere vom Parkdruck zu entlasten und wertvollen öffentlichen Raum zurück zu gewinnen. Jedes z.B. stationsbasiertes Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt je nach örtlichen Verhältnissen vier bis teilweise mehr als zehn Fahrzeuge, da die Nutzenden vielfach ihr eigenes Auto abschaffen. Die Stadt Korschenbroich kann bei diesem wichtigen Thema der klimafreundlichen Mobilitätswende eine Vorreiterrolle einnehmen und Impulsgeber sein, indem sie den städtischen Fuhrpark in das Car-Sharing-Konzept einbezieht. Z.B. bei der Einrichtung einer ortsgebundenen Stadtion, kann neben den dienstlichen Fahrten ausserhalb der Arbeitszeiten, in den Abendstunden und am Wochenende, das Angebot auf private Fahrten ausgedehnt werden und alle BürgerInnen können das Angebot nutzen.1 Das NRW-Verkehrsministerium fördert die Einführung von CarSharing als Anschubfinanzierung, max. drei Jahre, 5000 Euro pro Kalenderjahr und Fahrzeug. (9.1.4. FörRi-MM). Für eine Bedarfsermittlung werden gem. 9.1.4. FöRi-MM 80% der zuwendungsfähigen Leistungen, max. 15.00 Euro zur Verfügung gestellt. Siehe Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement – FöRi-MM, Runderlass des Ministeriums für Verkehr vom 21. Juni 2022). 1 Car-Sharing-Projekt für Verwaltung und Bürger*Innen in Dormagen: http://www.wz.de/nrw/rhein-kreis-neuss/dormagen/mit-carsharing-projekt-in-dormagen-unterschiedliche-verkehrsmittel-vernetzen_aid-548973592 In Grevenbroich wird das so genannte Peer-to-Peer-Car-Sharing angeboten. Hier wird ein privates Fahrzeug von einer Person zum Teilen zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt entweder über eine Internetplattform oder in der Form des nachbarschaftlichen Teilens.3 möglicher Car-Sharing-Anbieter in unserer Region z.B. Stadtmobil.NRW. Quellen: Bundesumweltamt, Zukunftsnetz Mobilität NRW.“
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.