Gefällte Bäume sollten umgehend ersetzt werden 10. Mai 202310. Mai 2023 Stadtbäume wie hier an der Korschenbroicher Hindenburgstraße senken die Temperaturen in der Stadt. Gefällte Bäume sollten umgehend ersetzt werden. Bäume haben einen wesentlichen Einfluss auf das Klima einer Stadt. Die Stadtklimaanalyse hat ihre Bedeutung auch für Korschenbroich eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Um das Klima zu schützen und einen weiteren Anstieg der Temperaturen in den Korschenbroicher Innenstadtbereichen zu verhindern, setzen wir uns im nächsten Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz am 11. Mai 2023 für Baumnachpflanzungen, Baumpatenschaften und Baumpflanzaktionen im gesamten Stadtgebiet ein. Unser Antrag im Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister,sehr geehrter Herr Kresse, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bittet im Zuge des anstehenden Ausschusses für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz am 11.05.2023 um Aufnahme des Antrags „Baumnachpflanzungen, Baumpatenschaften und Baumpflanzaktionen im gesamten Stadtgebiet“ mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz möge die Stadtverwaltung beauftragen: Für jeden zukünftig gefällten städtischen Baum soll bevorzugt im gesamten innerstädtischen Stadtgebiet mindestens ein neuer Baum nachgepflanzt werden. Grundsätzlich soll für jede Nachpflanzung eine Baumpatenschaft zum Beispiel mit Privatpersonen / Unternehmen / Gewerbetreibenden / Organisationen verbindlich gefunden werden. Abgestorbene, fehlende Stadt- und Straßenbäume werden durch neue, geeignete Bäume mit ausreichend großen Baumscheiben ersetzt. Die Stadtverwaltung Korschenbroich wird diese Maßnahmen bis zum Frühjahr 2024 umsetzen und die voraussichtlichen Kosten jährlich in den Haushaltsplan einstellen. In der genannten Frist wird die Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes „Baumpflanzaktionen“ umgesetzt. Begründung: Vor dem Hintergrund der vorgestellten Stadtklimaanalyse mit erarbeiteter Planungshinweiskarte im Ausschuss am 18.04.2023 ist umso deutlicher geworden, welchen Wert Stadtbäume für das Stadtklima erfüllen. Um die Lebensqualität nicht nur für Tiere und Insekten, sondern auch für uns Menschen aufrecht zu erhalten, müssen Baumnachpflanzungen betrieben werden. Darüber hinaus werden durch Baumpflanzungen wichtige CO2-Speicher geschaffen, die das Ziel der klimaneutralen Kommune erheblich unterstützen. Damit Bäume der hohen bioklimatischen Belastungen standhalten können, benötigen sie eine gewisse Größe. Bekanntlich brauchen sie hierfür Jahre. Somit dürfen Pflanzungen nicht weiter geschoben werden, sondern bedürfen einer priorisierten schnellen Umsetzung der Maßnahme. Damit eine erfolgreiche Nachpflanzung gelingt, sollen grundsätzlich Baumpatenschaften vereinbart werden. Die regelmäßige Bewässerung eines Baumes durch eine Patenschaft wirkt entlastend auf den städtischen Haushalt, da städtische Angestellte diese Aufgabe nicht mehr erfüllen müssen. Mit freundlichen Grüßen Jochen AndretzkyFraktionsvorsitzender“
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.