Solaranlagen sollen auch in Bereichen der Gestaltungssatzungen möglich werden 19. August 202223. Januar 2023 Bislang ist es in den Bereichen der Korschenbroicher Gestaltungssatzungen verboten, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu installieren. Das soll sich bald ändern. Einstimmig stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege gestern einem entsprechenden Prüfauftrag zu, den Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hatten, und den wir hier im Wortlaut wiedergeben. „Sehr geehrter Herr Türks,sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten um die Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung: Antrag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege beauftragt die Stadtverwaltung, die bestehenden Gestaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu prüfen. Mögliche Anpassungen und Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege, dem Rat (sowie weiteren entscheidungsrelevanten Gremien) zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Begründung: Im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Korschenbroich wird das Ziel formuliert, die installierte Leistung von PV-Anlagen bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen. Außerdem wird angestrebt, bis 2030 mindestens 20% bilanzielle Deckung des Wärmeverbrauchs durch Erzeugung vor Ort mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Nicht nur die Entwicklung des Ukrainekrieges, sondern auch aktuelle Klimaberichte und -studien zeigen deutlich, dass diese Zielvorgaben schneller und dringender umgesetzt werden müssen und wir uns deutlich schneller von fossiler Energiegewinnung unabhängig machen müssen. Die bisherigen Einschränkungen der PV- und Solarthermienutzung durch die Gestaltungssatzungen sind dementsprechend nicht mehr zeitgemäß und müssen so schnell wie möglich abgeschafft werden, um das vorhandene Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur Installation solcher Anlagen nicht weiter auszubremsen. Eine solche Maßnahme würde außerdem ein Zeichen setzen und bisher möglicherweiseunentschlossene Eigentümerinnen und Eigentümer dazu bewegen, sich mit der Thematik zu befassen und PV- und/oder Solarthermieanlagen zu installieren. Somit wäre die Abschaffung der Einschränkungen zur Solarenergiegewinnung durch Gestaltungssatzungen ein Baustein (von vielen), um die Ziele des Klimaschutzkonzeptes zu erreichen und im Idealfall schneller zu erreichen als bisher angestrebt. Die unter dem 6. Leitsatz zur effizienten Energieversorgung und erneuerbaren Energien des Klimaschutzkonzeptes aufgeführten Beratungen, Ziele und Kampagnen nützen den von Gestaltungssatzungen betroffen Bürgerinnen und Bürgern wenig bis gar nichts, wenn sie entsprechende Maßnahmen z.T. nicht umsetzen dürfen. gezeichnet:Christian TümmersReiner LeuschJochen AndretzkyBirgit Wollboldund Fraktion“
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.