Aktiv zum Sport 21. Juni 202223. Januar 2023 Viele Korschenbroicherinnen und Korschenbroicher treiben Sport in den örtlichen Vereinen. Doch den Weg zur Sportstätte legen viele noch mit dem Auto zurück. Im heutigen Ausschuss für Verkehr, Mobilität und Grünflächen sprechen wir uns deshalb für die Einführung eines Mobilitätsmanagements für Sportvereine aus. „Sehr geehrter Herr Venten,sehr geehrte Frau Wollbold, wir bitten um die Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Mobilität und Grünflächen am 21.06.2022: Einführung eines Mobilitätsmanagements für die Korschenbroicher Sportvereine mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Verkehr, Mobilität und Grünflächen bittet die Verwaltung, die Einführung eines Mobilitätsmanagements für die Korschenbroicher Sportvereine zu prüfen. Der Ausschuss für Verkehr, Mobilität und Grünflächen bittet die Verwaltung für die kommenden Haushaltsberatungen ein Konzept zu Nr. 1 vorzulegen und etwaige Kosten für dessen Umsetzung zu ermitteln und den Mitgliedern vorzulegen. Begründung: Das Sportangebot in Korschenbroich ist erfreulich groß und wird von vielen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt. Der Weg hin zum Sportverein wird aber leider viel zu häufig mit dem Auto zurückgelegt. Das ist nicht nur schlecht für die individuelle Fitness und Gesundheit, sondern bringt auch Umweltbelastungen wie Lärm- und CO2-Emissionen mit sich. Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split beträgt in Korschenbroich 7% im Verhältnis zu 59%, die auf den MIV (motorisierten Individualverkehr) entfallen (IKK Korschenbroich, Bericht September 2021, S. 12). An der Stelle schlagen auch die Freizeitverkehre zu Buche. Bis zu dem im neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW angestrebten Radverkehrsanteil von 25% am Modal Split ist es noch ein langer Weg (GV. NRW. Ausgabe 2021 Nr. 79 vom 17.11.2021 Seite 1189 bis 1208 | RECHT.NRW.DE). Neben solchen grundsätzlichen Erwägungen ist auch die Verkehrssituation um verschiedene Sportanlagen in Korschenbroich herum problematisch. Da die Zuwegung häufig einspurig ist, müssen die Fahrzeuge bei Begegnungsverkehren ausweichen. Dadurch werden Fußgänger und Radfahrer an die Seite gedrängt. Das Mobilitätsmanagement zielt auf das individuelle Mobilitätsverhalten ab und unterstützt die Teilnehmenden, neue Verhaltensmuster zu entwickeln. Im Gegensatz zur Infrastrukturplanung ist es ein „weiches“ Instrument, um das Mobilitätsverhalten bestimmter Zielgruppen zu beeinflussen (Empfehlungen zur Anwendung von Mobilitätsmanagement. EAM, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV, 2018). Die Maßnahme richtet sich an die Sporttreibenden in den Korschenbroicher Sportvereinen, die den Weg zum Training vermehrt mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen sollen. Kommunikation und Information im Sinne von Kampagnen und Aktionen spielen beim Mobilitätsmanagement eine wichtige Rolle. Positiv konnotierte Slogans wie „Sportlich zum Sport“ sollen zum Mitmachen animieren. Insofern ist das Konzept auch mit der Maßnahme 6 im Handlungsfeld 2 „Umweltfreundliche Mobilität“ aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Korschenbroich kompatibel, die im 3. Quartal 2022 umgesetzt werden soll (IKK Korschenbroich, Bericht September 2021, S. 101/119). Das Mobilitätsmanagement geht jedoch über eine reine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hinaus, indem es die betroffenen Akteure proaktiv einbindet und den Prozess verstetigt. Die Änderung des Mobilitätsverhaltens muss von allen als Daueraufgabe begriffen werden. Insofern ist eine Zusammenarbeit mit dem StadtSportVerband Korschenbroich e.V. und den einzelnen Sportvereinen erforderlich, damit das Mobilitätsverhalten der Sporttreibenden thematisiert und dauerhaft auf der Agenda verankert wird. Es wäre wünschenswert, dass die Sportvereine begleitend zu einer möglichen Kampagne „Sportlich zum Sport“ auch mit ihren Trainingsleiter*innen und ihren Mitgliedern über die Anfahrtswege zum Training sprechen und regelmäßig auf ihren Jahresversammlungen auf das Thema aufmerksam machen. Es wäre auch denkbar, eine Aktionswoche einzuführen, in der die Mitglieder der Sportvereine so weit wie möglich das Fahrrad oder den ÖPNV nutzen bzw. zu Fuß gehen. Hierfür würde sich die jährlich stattfindende Europäische Mobilitätswoche anbieten (Europäische Mobilitätswoche 2022: Klimafreundliche Mobilität in der Gemeinde, klimaaktiv), die auch von Nachbarkommunen wie Kaarst unterstützt wird. (Mobilitätswoche (kaarst.de)) Welche konkreten Maßnahmen von den Sportvereinen umgesetzt werden, sollte jedoch zusammen mit dem StadtSportVerband Korschenbroich e.V. und den Vereinen selbst entwickelt werden. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sind in § 32 (1) des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW verankert und sind zu 80% förderfähig. (Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) – NRW.BANK (nrwbank.de)) Mit freundlichen Grüßen Ratsfraktion Korschenbroich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gez. Jochen Andretzky und Birgit Wollbold“
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.