Antrag zum Nachteilsausgleich abgelehnt 25. März 202223. Januar 2023 Unser Antrag „Barrieren abbauen und politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen: Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Hauptsatzung der Stadt Korschenbroich“ wurde in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Linke und Aktive hatten mit uns für diesen wichtigen Antrag, der zum Ziel hat, die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, gestimmt. Zuvor hatte die Verwaltung unter Führung von Bürgermeister Venten empfohlen, den Antrag wegen rechtlicher Bedenken abzulehnen. Diese Empfehlung, der eine Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde lag, traf unserer Auffassung nach allerdings nicht den Kern des eigentlichen Sachverhalts. Daher dokumentieren wir im Folgenden das Statement unseres Fraktionsmitglieds Joerg Utecht aus der betreffenden Sitzung: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleg*innen, wir sind äußerst erstaunt – um nicht zu sagen befremdet – über die Empfehlung der Verwaltung, unseren Antrag abzulehnen. Wir wundern uns zudem über die anlasslose, aufwändige rechtliche Prüfung unseres Antrags. Und schließlich sind wir der Meinung, dass die von der Verwaltung vorgenommene Bewertung unseres Antrags zur Gänze das eigentliche Thema verfehlt. Wir haben beantragt, in die Hauptsatzung der Stadt Korschenbroich einen Passus aufzunehmen, der es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, gleichberechtigt und barrierefrei politische Partizipation auszuüben. Dazu sollen eventuelle finanzielle Nachteile, die durch die notwendige Überwindung bestehender Barrieren entstehen, auf Antrag ausgeglichen werden. Dies können bspw. Mobilitäts- oder Assistenzhilfen sein, die ein potentielles Ratsmitglied benötigt, um überhaupt in den Ratssaal zu gelangen. Dies kann bspw. ein Lesegerät sein, das ein Sachkundiger Bürger mit Sehbehinderung benötigt, um für seine kommunalpolitische Arbeit notwendige Unterlagen überhaupt lesen zu können. Was wir nicht beantragt haben, sind Aufwandsentschädigen für die Arbeit in den politischen Gremien der Stadt Korschenbroich. Genau dies unterstellt aber die Verwaltung. Ich versuche, es für alle Beteiligten verständlich zu formulieren: Bei behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen handelt es sich nicht um ebenjene (Aufwands-)Entschädigungen. Es handelt sich nicht um zusätzliche Leistungen, schon gar nicht um solche, die (wie der Städte- und Gemeindebund schreibt), zu einer Art Wettbewerb zwischen den Kommunen führen könnten, noch handelt es sich um einen „gesonderten finanziellen Anreiz für ein Ehrenamt“. Behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche gleichen – wie der Name schon sagt – einen besonderen Nachteil aus, den Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe an Politik erleben und Menschen ohne Behinderungen nicht. Er gleicht Kosten aus, die Menschen mit Behinderungen entstehen, nur damit sie gleichberechtigt teilhaben können. Gestatten Sie mir ein weiteres Beispiel: Eine gehörlose Person kann überhaupt erst durch die Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetschern einer Sitzung folgen. Eine hörende Person ohne Behinderung trifft nicht auf diese Barriere. Da die Kommune diese Barriere nicht eigeninitiativ abbaut und für gleiche Ausgangsbedingungen Sorge trägt, indem sie zu jeder Sitzung automatisch Gebärdensprachdolmetscher vorhält, sollten dann zumindest die dafür entstehenden Kosten der gehörlosen Person, die sich selbst darum kümmern muss, von der Kommune auf Antrag unter Einreichung der entsprechenden Rechnung erstattet werden. DAS ist ein behinderungsbedingter Nachteilsausgleich. Keine extra Leistung oder Anreiz, sondern lediglich die Erstattung von Aufwendungen, die überhaupt erst für gleiche oder gleichberechtigte Ausgangslagen für alle Bürger zur Teilhabe an Politik sorgen. Im Prinzip ist die Lage folgende: Unsere kommunalpolitischen Strukturen sind nicht barrierefrei (was sie sein sollten), sodass z. B. ein gehörloser Mensch als Ratsmitglied oder Sachkundiger Bürger den Sitzungen nicht folgen kann. Dieser kümmert sich dann selbst um Assistenz und soll dann auch noch auf den Kosten sitzen bleiben? Das halten wir für diskriminierend und zudem für einen eklatanten Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche schafft hier Abhilfe. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.“ Nach dieser Einordnung folgte im Ausschuss eine teils emotional geführte Debatte. Vor allem die Haltung der SPD-Fraktion, die sich in der Abstimmung schlussendlich enthielt, stieß auf unser Unverständnis: Man brauche eine solche Regelung nicht, weil im Einzelfall immer eine informelle Lösung gefunden werden könne. Dass es bei unserem Antrag darum geht, generell Barrieren abzubauen und eine politische Partizipation überhaupt erst möglich zu machen, fand keine Beachtung. Wir prüfen nun fraktionsintern und ggf. mit Hilfe von externem juristischem Sachverstand, wie wir in dieser Angelegenheit weiter verfahren. Denn der Status quo mit immensen Barrieren für Menschen mit Behinderungen, die sich in Korschenbroich politisch engagieren möchten, ist nicht akzeptabel.
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.