Sozialwohnungen: Unser Antrag zur Verlängerung der Belegungsbindung

Hintergrund unseres Antrag: Im Januar diesen Jahres waren alle 267 öffentlich geförderten Wohnungen belegt. Gleichzeitigt gab es 105 Suchende, plus Wohnungslose, plus anerkannte Flüchtlinge, die in naher Zukunft ebenfalls eine Wohnung benötigen. Bis 2028 werden, Stand heute, weitere 60 Wohnungen aus der Bindung herausfallen. Daher unser Antrag:

Sozialwohnungen: Prüfung des Ankaufs bzw. der Verlängerung von Belegungsrechten

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Eigentümern, die heute (noch) über Wohnungen mit einer öffentlichen Bindung verfügen, Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Belegungsbindung zu verlängern. Darüber hinaus soll die Verwaltung Gespräche mit solchen Eigentümern führen, die über
zusammenhängende Wohnungsbestände (ganze Mehrfamilienhäuser) verfügen und in Erfahrung bringen, ob und unter welchen Bedingungen diese bereit wären, Belegungsbindungen für ihre Bestände der Stadt anzubieten.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Anfang November 2020 einen Bericht vorzulegen, der Angaben über erste Ergebnisse und eine erste Abschätzung des Finanzbedarfs enthält.

Begründung

Nach Angabe der Verwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Januar 2020 gibt es in der Stadt Korschenbroich 267 öffentlich geförderte Wohnungen. Alle Wohnungen waren im Januar belegt. Es
gab keinen Leerstand und keine Freimeldungen. Es gab gleichzeitig 105 suchende Haushalte. Darüber hinaus gab es 173 anerkannte Geflüchtete und 17 Wohnungslose, die ebenfalls wohnungssuchend seien.
Seit dem Jahr 2018 sind 22 Wohnungen aus der Zweckbindung gefallen.
Zum Januar lagen aktuelle Förderzusagen für insgesamt 62 Wohnungen in Kleinenbroich und Korschenbroich vor (Bahnhofstr., An der Niers-Aue, Brauereistr.).
Bis 2028 werden voraussichtlich 60 weitere Wohnungen aus der Zweckbindung herausfallen. Es wird deutlich, dass der Bedarf an Sozialwohnungen im Stadtgebiet noch nicht gedeckt ist.

Auch die interfraktionell getragene Strategie, in Neubaugebieten eine Quote von Sozialwohnungen vorzugeben sowie als Stadt selbst Sozialwohnungen zu bauen, sorgt nicht für eine ausreichende und dauerhafte Versorgung. Aus diesem Grund soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die Eigentümer der Wohnungen bereit sind, Belegungsrechte zu verlängern oder Belegungsrechte der Stadt anzubieten, um nicht weitere Sozialwohnungen zu verlieren.

eingereicht am
23. Juni 2020

behandelt am


Ergebnis