Erschwingliche Baugrundstücke und dauerhafte Einnahmen durch Erbpacht

Beschlussvorschlag:

Zukünftige stadteigene Wohnbaugrundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern sollen teilweise in Erbpacht vergeben werden. Für die Schaffung von Mietwohnungen können auch Erbbaurechte für den Bau von Zweifamilienwohnhäusern vergeben werden, wenn der/die Erbbauberechtigte dort selbst eine Wohnung bezieht.

Der Anteil der verkauften Grundstücke soll nur so groß sein, dass die direkten Kosten des Kaufs und der Erschließung für die Stadt gedeckt sind. Die übrigen Grundstücke sind in Erbpacht zu vergeben.

Um die Vergabe durch Erbpacht zu stärken, sind

  • die Richtlinien zum Verkauf von stadteigenen Wohnbaugrundstücken vom 15.12.2006 zu ergänzen: „Erzielen zwei oder mehrere Bewerber die gleichen Punktzahlen, wird der Erbpachtvergabe Vorrang eingeräumt.“ sowie
  • bevorzugt Grundstücke an Interessenten zu vergeben, die die Einkommensgrenzen des § 9 des Wohnungsraumförderungsgesetzes in Verbindung mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, den Nachweis einer gesicherten Finanzierung erfüllen und erstmals ein Eigenheim errichten und selbst bewohnen wollen.

Begründung:

Der Grundstückserwerb stellt inzwischen einen erheblichen Anteil der finanziellen Belastung bei der Schaffung eines Eigenheims dar. Die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in Erbpacht als Instrument einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung leistet daher einen sinnvollen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.

Die Stadt behält so einen langfristigen Einfluss auf den knapper werdenden und nicht vermehrbaren Boden. Nach Ablauf der vereinbarten Pachtverhältnisse fällt das Grundstück an die Stadt zurück und kann dem zu diesem Zeitpunkt gebotenen Zweck nach verwendet werden.

Anstelle von Einmaleffekten werden bei der Grundstücksvergabe durch Erbpacht über einen sehr langen Zeitraum gesicherte Einnahmen generiert und stellen somit einen nachhaltigen Baustein der Stadtfinanzen dar.