Antrag Dachbegrünung 2. Dezember 202021. April 2021 Antrag: Innerörtliche Klimaanpassung – Nutzung neuer NRW-Förderprogramme zur Dachbegrünung als Krisenvorsorge mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich beauftragt die Stadtverwaltung, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in den Korschenbroicher Ortskernen für das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und dazu Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Förderungsberechtigt sollen alle Eigentümerinnen und Bewohnerinnen von Immobilien in der Stadt Korschenbroich sein. Hierfür sind entsprechende Vorkehrungen für die Umsetzung dieses Programms im Ergebnisplan der Stadt vorzusehen. Zusätzlich wird die Stadtverwaltung beauftragt das Förderprogramm durch geeignete Werbemaßnahmen den Antragsberechtigten in Korschenbroich bekannt zu machen. Darüber hinaus möge die Verwaltung ein Konzept für die Begrünungen öffentlicher Dachflächen und Fassaden erstellen und hierzu ebenfalls Fördermittel des Landes NRW beantragen. Im Ergebnisplan sind für das Konzept ein Betrag von 5.000 Euro sowie entsprechende Einnahme- und Ausgabepositionen für die Durchführung des Programmes vorzusehen. Begründung: Eine Zukunftsaufgabe von Kommunen ist neben dem Klimaschutz selbst, für Abmilderung der Folgen des Klimawandels zu sorgen. Schon heute erleben wir ausgeprägte Perioden von Trockenheit und Hitze sowie Starkregenereignisse – wie zuletzt im August 2020 in den östlichen und südlichen Stadtteilen. Aus diesem aktuellen Anlass und unter Bezugnahme auf jüngst aufgelegte NRW-Förderprogramme stellen wir zu diesem Thema erneut einen Antrag. Kleinflächige, innerörtliche Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima, wirken isolierend, dienen der Lufthygiene (Bindung von CO2 sowie Feinstaub) und dem Artenschutz wie der Artenvielfalt. Sie entlasten darüber hinaus das Kanalnetz insbesondere bei Starkregenereignissen und mildern Temperaturextreme ab. Das Umweltministerium des Landes NRW und das Deutsche Institut für Urbanistik heben ausdrücklich den Wert von Begrünungsmaßnahmen hervor. Auch das Land NRW hat in Anbetracht der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünungen öffentlicher Gebäude bereitgestellt (s. Sonderprogramm Klimaresilienz), zuletzt mit dem Sofortprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“. Auch die Stadt Korschenbroich sollte hiervon Gebrauch machen und mit der Begrünung öffentlicher Dachflächen als gutes Beispiel vorangehen. Insbesondere kleinflächige Dachbegrünungen auf Garagen sind für die Eigentümer leicht realisierbar; je mehr davon existieren, umso besser und effektiver. Während einige Kommunen die Begrünung von Flachdächern festschreiben, schlägt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Weg der Freiwilligkeit und des positiven Anreizes durch eine Mitfinanzierung bei einer Neuanlage von Dachbegrünungen vor. Damit sollen das Interesse und die Teilhabe der Bürgerschaft, sich an lokalen Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz zu beteiligen, unterstützt werden. eingereicht am 2. Dezember 2020 behandelt am2. Dezember 2020 Ergebnis
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.