Antrag Außengelände Hallenbad 2. Dezember 202021. April 2021 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, die im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehenen Mittel für die Sanierung „Außenbereich Hallenbad“, als Teil des bewilligten Projektes im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, zu streichen. (INV40.113)dass die Stadtverwaltung zeitnah die Störung im Projekt anzeigt und einen Änderungsantrag zur Aufrechterhaltung der bewilligten Förderung ohne das Teilprojekt „Sanierung Außenbereich Hallenbad“ bei den zuständigen Landes- und Bezirksbehörden stellt und dem Rat vorlegt. bei negativem Bescheid (z. Bsp. Bewilligungsbescheid gilt nur im Gesamtpaket) für die Realisierung der übrigen drei Maßnahmen „Kleinspielfelder in Glehn, Kleinenbroich und Herrenshoff“ (INV40.110, INV40.111 und INV40.112) notwendigen investiven Haushaltsmittel im Finanzplan so anzusetzen, dass eine vollständige Deckung auch ohne die bewilligten Mittel aus dem Bundesförderprogramm erreicht wird. Hilfsweise: Für die Maßnahme „Außenbereich Hallenbad“ werden die Eigenmittel gesperrt. Die Sperre wird erst aufgehoben, wenn der Rat nach Vorberatung in den für Bau- sowie Sportfragen zuständigen Ausschüssen über ein Betriebskonzept beschlossen hat, das auch die langfristigen Unterhaltungs- und Betriebsaufwände enthält. Begründung: Der Rat der Stadt Korschenbroich hatte am 13.09.2018 einstimmig beschlossen, sich am Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Sanierung und Modernisierung von vier Außenanlagen mit 10%, höchstens aber 180.000 Euro zu beteiligen und die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. Euro – Eigenbeteiligung max. 180.000 Euro. Im November 2018 wurde im Ausschuss Bildung, Jugend und Sport den Ratsmitgliedern eine Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des Außenbereiches Hallenbad vorgestellt. Die damalige erste Kostenschätzung des beauftragten Landschaftsarchitekten belief sich auf ca. 450.000 Euro. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.05.2020 wurde eine Kostensteigerung in Höhe von voraussichtlich 698.260 Euro zur Kenntnis gegeben und die Fortführung der Maßnahmen beschlossen. Gesamtkosten nun ca. 2,4 Mio. Euro bei einer Eigenbeteiligung von ca. 880.000 Euro. Mit Vorstellung des Entwurfs zum Haushalt 2021 wurden für die Maßnahme „Außenanlage Hallenbad“ erneut eine Kostensteigerung in Höhe von 1 Mio Euro eingebracht, die ebenfalls vollständig zulasten des städtischen Haushaltes gehen würde. Gesamtkosten Stand heute ca. 3,3 Mio. Euro bei einer Eigenbeteiligung von ca. 1.880.000 Euro. Der in den textlichen Erläuterungen zum Haushalt dargestellten Senkung der Zuschussquote von 90% auf 50% (rechnerisch ca. 45%) steht eine Steigerung der Eigenbeteiligung um 1000% entgegen. Weitere Realisierungsrisiken sowie zu erwartende Preissteigerungen, explizit bei der Maßnahme „Außengelände Hallenbad“, und somit weitere Kostensteigerungen und Belastung des städtischen Haushaltes sind nicht auszuschließen. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine Änderung des Bewilligungsbescheides gemäß den Förderungsrichtlinien möglich, so dass die übrigen drei Maßnahmen weiterhin über das Bundesförderprogramm finanziert werden können. Sollte dies von den zuständigen Landes- und Bezirksbehörden jedoch negativ beschieden werden, ist eine zeitnahe Umsetzung der restlichen Maßnahmen ohne die Fördermittel aus dem Bundesprogramm anzustreben. Der dazu benötigte investive Planungsansatz in Höhe von aktuell 1,281 Mio Euro ist im Haushalt 2021 entsprechend abzubilden und die Planung sowie Realisierung der Kleinspielfelder voranzutreiben. Die Planungen zu einer Sanierung des Außengeländes Hallenbad sind auch vor dem Hintergrund eines fehlenden Betriebskonzeptes, das auch die langfristigen Unterhaltungs- und Betriebsaufwendungen enthält, erneut auf den Prüfstand zu stellen und in die entsprechenden Ausschüsse zu verweisen. eingereicht am 02. Dezember 2020 behandelt am08. Dezember 2020 Ergebnis
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.