Anfrage zu den Auswirkungen eines fehlenden Brandschutzbedarfsplans

Die Feuer- und Rettungswache in Korschenbroich.
Die Korschenbroicher Feuerwehr steht derzeit ohne gültigen Brandschutzbedarfsplan dar.

In der Ratssitzung vom 10.2.2022 haben wir die folgende Anfrage gestellt:

“ Der im Jahr 2015 beschlossene Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Korschenbroich wurde für die Jahre 2016 bis 2020 aufgestellt und beschlossen. Ein Entwurf zur Fortschreibung wurde bisher nicht vorgelegt.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Wann wird die Stadt Korschenbroich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans nachkommen und wieder Planungssicherheit für die Feuerwehr in Korschenbroich schaffen?“