Einrichtung eines investiven Klimaschutzfonds zur finanziellen Förderung von Klimaschutzprojekten in Korschenbroich

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Korschenbroich beschließt,

  1. einen investiven Klimaschutzfonds mit einem Volumen von zunächst 500.000 Euro einzurichten .
  2. Mittel aus dem Klimaschutzfonds können jeweils durch Einzelbeschluss des Ausschusses für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz entnommen werden. Näheres regelt die entsprechende Förderrichtlinie.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und hierbei folgende Punkte in den Blick zu nehmen:
    1. Entwicklung eines anwenderfreundlichen Online-Antragsformulars und Einrichtung einer geeigneten E-Mailadresse/Kontaktadresse, gut sichtbar auf der Internetseite der Stadt Korschenbroich,
    2. Festlegung des förderberechtigten Kreises: rechtsfähige, gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen, Sport- und Schulvereine, Bildungs-, Sozial oder Jugendhilfeträger, konfessionelle Gemeinden, Stiftungen sowie Verbände oder Institutionen mit Sitz in Korschenbroich,
    3. Festlegung der Förderkriterien: Gefördert werden sollen vorrangig Maßnahmen/ Projekte, die den Fokus auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Förderung klimafreundlichen Verhaltens und Nachhaltigkeit haben.
    4. Festlegung der Förderhöhe: Definition einer Untergrenze (bspw. 500 Euro) und Höchstgrenze (bspw. 3000 Euro).
  4. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Marketingmaßnahmen zu entwickeln, um auf den Klimaschutzfonds aufmerksam zu machen.

Begründung:

In einem Klimaschutzfonds kann ein Geldmittelbestand zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Finanzierung erfolgt durch einmalige oder regelmäßige Beiträge. Die Einnahmen des Klimaschutzfonds müssen nicht im gleichen Jahr ausgegeben, sondern können auch angespart werden. Die Ausstattung mit einem Geldmittelbestand in Höhe von 500.000 Euro erfolgt durch die Mehreinnahmen durch die beiden Verkäufe geerbter Immobilien. Hilfsweise werden die Haushaltsverbesserung in Höhe von 774.000 EUR aufgrund der niedrigeren Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 oder die Einsparungen an städtischen Mitteln durch Aufgabe des Projektes „Außengelände Hallenbad“ als „Startkapital“ in den Klimaschutzfonds eingestellt.

Mit der Einrichtung eines Klimaschutzfonds zur finanziellen Förderung von örtlichen, konkreten und effektiven Klimaschutzprojekten in der Stadt Korschenbroich wird zudem eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu schaffen.

Ein Klimaschutzfonds, der den Bürger*innen bekannt ist, fördert ihr Bewusstsein für Klimaschutz und private Investitionen. Die Einrichtung eines Klimaschutzfonds ist eine wichtige Unterstützung und Sicherung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.