Deckungsfähigkeit von Klimaschutzausgaben

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, § 8 f) der Haushaltssatzung wie folgt zu ändern:

„Die etatisierten Auszahlungen für das bauliche Maßnahmenpaket am Rathaus Sebastianusstraße mit Ausnahme der INV60.086 sind gegenseitig deckungsfähig. Es handelt sich um die Investitionsnummern INV60.064 und INV60.076.“

Alte Fassung:

„Die etatisierten Auszahlungen für das bauliche Maßnahmenpaket am Rathaus Sebastianusstraße sind gegenseitig deckungsfähig. Es handelt sich um die Investitionsnummern INV60.064, INV60.076 und INV60.086.“

Sachverhalt:

Bei der Investition INV60.086 handelt es sich um den Ausbau der Photovoltaik auf dem Rathaus Sebastianusstraße 1 sowie die Umsetzung des Elektromobilitätskonzeptes, für das im Jahr 2022 750.000 Euro eingeplant werden.

Diese Mittel sind als Klimaschutzmittel ausgewiesen.

INV60.076 Sebastianusstr. Ern. Fenster, Dach, Sonnenschutz (Insgesamt 530.000 Euro, davon 400.000 in 2021 und 130.000 Euro in 2022)

INV60.064 Rathauserweiterung Sebastianusstraße 1 (Insgesamt 810.000 Euro, davon 150.000 in 2021, bisher ausgezahlt: 60.133 Euro)

Begründung:

Eine Vermischung der Mittel mit dem Projekt des Umbaus der ehemaligen Post widerspricht der Zielsetzung des Klimaschutzes. Eine Deckungsfähigkeit mit anderen klimaschutzrelevanten Investitionsobjekten wird für sinnvoll erachtet