Deckungsfähigkeit von Klimaschutzausgaben 18. November 202118. November 2021 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, § 8 f) der Haushaltssatzung wie folgt zu ändern: „Die etatisierten Auszahlungen für das bauliche Maßnahmenpaket am Rathaus Sebastianusstraße mit Ausnahme der INV60.086 sind gegenseitig deckungsfähig. Es handelt sich um die Investitionsnummern INV60.064 und INV60.076.“ Alte Fassung: „Die etatisierten Auszahlungen für das bauliche Maßnahmenpaket am Rathaus Sebastianusstraße sind gegenseitig deckungsfähig. Es handelt sich um die Investitionsnummern INV60.064, INV60.076 und INV60.086.“ Sachverhalt: Bei der Investition INV60.086 handelt es sich um den Ausbau der Photovoltaik auf dem Rathaus Sebastianusstraße 1 sowie die Umsetzung des Elektromobilitätskonzeptes, für das im Jahr 2022 750.000 Euro eingeplant werden. Diese Mittel sind als Klimaschutzmittel ausgewiesen. INV60.076 Sebastianusstr. Ern. Fenster, Dach, Sonnenschutz (Insgesamt 530.000 Euro, davon 400.000 in 2021 und 130.000 Euro in 2022) INV60.064 Rathauserweiterung Sebastianusstraße 1 (Insgesamt 810.000 Euro, davon 150.000 in 2021, bisher ausgezahlt: 60.133 Euro) Begründung: Eine Vermischung der Mittel mit dem Projekt des Umbaus der ehemaligen Post widerspricht der Zielsetzung des Klimaschutzes. Eine Deckungsfähigkeit mit anderen klimaschutzrelevanten Investitionsobjekten wird für sinnvoll erachtet
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.