Beendigung der Maßnahme „Außengelände Hallenbad“ 18. November 202118. November 2021 Beschlussvorschlag: Das Projekt „Außengelände Hallenbad“ wird eingestellt. Die investiven Mittel sowie die Folgekosten werden eingespart oder für andere Projekte verwendet. Die Verwaltung wird gebeten, den entsprechenden Förderantrag insoweit zurückzuziehen. Begründung: Nach dem aktuellen Sachstand gibt es noch keine Bewilligung für die Bundesförderung für dieses Projekt. Dies verwundert nicht. Über die Folgekosten des neu gestalteten „Außengeländes Hallenbades“ gibt es bisher keine Information von Seiten der Stadtverwaltung. Die Folgekosten sind vollständig von der Stadt zu tragen. Die bisher bekannten Baukosten sind bereits deutlich angestiegen und übersteigen die Bundesförderung bei weitem. Derzeit steht das Projekt mit insgesamt 2 Mio. Euro Investitionsausgaben in der Finanzplanung. Es bestehen größte Zweifel, ob bei dem Vorhaben der Ausgaberahmen eingehalten werden kann.
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.