Barrieren abbauen und politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen 18. November 202118. November 2021 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich möge beschließen, folgenden Passus in die Hauptsatzung der Stadt Korschenbroich aufzunehmen: „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, die als Ratsmitglied oder als sachkundige(r) Bürger(in) im Stadtrat und/oder seinen Ausschüssen mitarbeiten, sollen als Ausgleich für ihre behinderungsbedingten Nachteile (sog. „Nachteilsausgleiche“) auf Antrag ihre behinderungsbedingten Aufwendungen, die eine gleichberechtigte angemessene Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen, erstattet werden.Die behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche gemäß Absatz 1 werden auf Antrag auch gewährt für die Mitarbeit in Gremien bzw. Arbeits-/Projektgruppen, die vom Stadtrat eingerichtet bzw. von den Ausschüssen oder dem Bürgermeister beauftragt werden, sowie für Fraktionssitzungen.Die behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche umfassen insbesondere individuell benötigte Mobilitätshilfen, Assistenzleistungen, Fahrtkostenerstattungen und Kommunikationshilfen.Die Entscheidung über Anträge gemäß der Absätze 1 und 2 trifft der Bürgermeister.“ Begründung: In der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 ratifiziert hat, ist die politische Partizipation, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben, in Artikel 29 geregelt. Dieser lautet (in Auszügen): „Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Sie verpflichten sich weiterhin, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können.“ Politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Kommune gelingt nur, wenn diese barrierefrei für alle ist. Für die Mitarbeit im Stadtrat und seinen Ausschüssen bedeutet dies, dass verschiedene Assistenzleistungen wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen, persönliche Assistenz in Form von Begleitung zu Terminen oder spezielle Fahrdienste niedrigschwellig zur Verfügung stehen und deren Finanzierung sichergestellt ist. Die Aufnahme des obigen Passus in die Hauptsatzung der Stadt bedeutet ein positives Signal an die ca. zehn Prozent der BürgerInnen Korschenbroichs, die „anerkannt schwerbehindert“ sind, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren und die eigenen Interessen sachkundig zu vertreten. Entsprechende Finanzbedarfe sind von der Verwaltung zu kalkulieren und im Haushalt zu hinterlegen.
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.