Änderungsanträge zum Klimaschutzkonzept

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz am 21. September 2021 mehrere Änderungsanträge zum Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Korschenbroich gestellt. Sie beziehen sich auf

  1. die Erreichung des Klimaschutzzieles,
  2. die im Konzept erwähnten Handlungsfelder sowie
  3. das geplante Controlling und die vorgesehenen Verstetigungsstrategie.

Die Änderungsanträge werden hier im Wortlaut wiedergegeben.

Klimaschutzziel

Antrag:

Die Stadt Korschenbroich strebt die Klimaneutralität bis 2035 sowie eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 an. Das Klimaschutzziel der Stadt Korschenbroich sowie das Integrierte Klimaschutzkonzept sind entsprechend anzupassen.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein wesentlich ambitionierterer Klimaschutz notwendig ist, um die Freiheitsrechte junger Menschen in der Zukunft zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. Wichtig ist dabei auch die Feststellung des Gerichts, dass die Verschiebung von Problemen auf die Zukunft gerade künftige Generationen in ihren Grundrechten übermäßig belasten kann. Was auf Bundesebene gilt, gilt entsprechend auch auf kommunaler Ebene und somit auch hier für uns.

Handlungsfeld 1 „Strukturübergreifende Maßnahmen“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz möge beschließen, dass im Handlungsfeld „Strukturübergreifende Maßnahmen“ die Maßnahme SM-7- Verstetigung der Bürgerbeteiligung im Klimaschutz (beispielsweise durch Öffnung des Klimabeirates für die breite Öffentlichkeit) – aus dem Ideenspeicher ergänzt wird.

Begründung:

Das Klimaschutzcontrolling sieht den Klimabeirat als Kontrollgremium vor, weshalb eine Öffnung für die Öffentlichkeit erforderlich ist.

Klimawandel und Klimaschutz ist ein Thema, welches alle Bürgerinnen und Bürger Korschenbroichs betrifft. Somit muss jede*r die Möglichkeit haben, den aktuellen Stand der Umsetzung der Ziele mitzuverfolgen.

Die Presse muss die Möglichkeit haben, aus dem Beirat/ Gremium zu berichten.

Handlungsfeld 2 „Klimafreundliche Mobilität“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt,

  1. die Liste der Umweltfreundlichen Mobilität und die Maßnahme MOB-23 – Parkraumbewirtschaftung – aus dem Ideenspeicher zu ergänzen,
  2. des weiteren die Maßnahme MOB-18 – Mängel- bzw. Fortschrittsmelder für Rad- und Fußwege einführen und ein jährliches Budget zur Mängelbeseitigung vorsehen – aus dem Ideenspeicher zu ergänzen.

Begründung:

zu 1)

Eine Parkraumbewirtschaftung stellt eine Maßnahme dar, die sofort zur Reduzierung des Autoverkehrs und mithin THG-Einsparung im Stadtkern führt. Durch die Einführung von Anwohner*innenparkausweisen und kostenpflichtigen Parkplätzen würde zudem die finanzielle Situation der Stadt verbessert. Durch die vereinzelte Auflösung und/oder Umverteilung von Parkraum könnten Flächenversiegelungen aufgehoben werden und weitere – über die bereits geplanten hinaus – Fahrradstellplätze geschaffen werden.

zu 2)

Ein Mängel- und Fortschrittsmelder wird über die Stadtradeln-Homepage kostenfrei für die Kommune zur Verfügung gestellt. Für die Rad- und Fußwege, die in der Verantwortung der Stadt stehen, wäre nur ein geringes Budget für die Mängelbeseitigung notwendig. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu für den Haushaltsplan 2022 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Handlungsfeld 3 „Nachhaltige Stadtverwaltung“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt, die Liste der Maßnahmen zum Handlungsfeld 3 „Nachhaltige Stadtverwaltung“ um die Maßnahme SV-16 – Fuhrparkkonzept und Fuhrparkmanagement – aus dem Ideenspeicher zu ergänzen.

Begründung:

Die Maßnahme wurde bereits begonnen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.09.2021 einstimmig die Beschaffung von Elektroautos und -fahrrädern für die Verwaltung beschlossen.

Handlungsfeld 4 „Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt, im Handlungsfeld „Energieeffizienz im privaten Haushalt“ die Maßnahme EF 2 – Klimaschutzberatungsangebot – von „hoch“ auf „sehr hoch“ zu setzen.

Begründung:

Wie aus dem Konzept hervorgeht, liegen im Bereich der privaten Haushalte große Energieeinsparpotentiale. Aktuell werden 5,7 Tonnen Co2 pro Einwohner ausgestoßen. Dieser Ausstoß muss auf 1 Tonne Co2 reduziert werden. Eine zum Klimaschutz animierende Öffentlichkeitsarbeit mit einer produktneutralen, unabhängigen Beratung muss schneller angeboten werden. Das Klimaschutz-Beratungsangebot ist der zentrale Stellhebel für das Einspar-, Verbrauchs- und Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürgern. Weiterhin muss es der Bevölkerung möglich sein, eine umfassende Beratung über bestehende Förderprogramme zu erhalten.

Handlungsfeld 5 „Effiziente Energieversorgung und Erneuerbare Energien“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt:

  1. Die Maßnahme EE-8 – Kampagne zum Austausch veralteter Heizungen – ist von „mittel“ auf „sehr hoch“ zu setzen. Auch hier liegen erhebliche Einsparpotenziale, über die sowie über vorhandene Förderprogramme etc. die Bevölkerung aufzuklären ist.
  2. Die Liste  Effiziente Energieversorgung und Erneuerbare Energien EE-6 – Ausweisung neuer Flächen für Windenergie sowie Repowering – aus dem Ideenspeicher ist zu ergänzen.

Begründung:

zu 1)

Alte Heizungen – insbesondere Öl-Heizungen – haben bereits durch das Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 eine gesetzlich begrenzte Lebensdauer. Es muss das Ziel eines ambitionierten Klimaschutzkonzeptes sein, über die gesetzlich ohnehin vorgesehenen Fristen hinaus einen schnelleren Austausch möglichst hin zu erneuerbaren Energiequellen zu erreichen.

zu 2)

Eine wichtige Säule für eine stabile klimagerechte Stromversorgung ist die Diversifizierung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Daher ist der Ausbau der Windenergieerzeugung ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Klimaziele der Stadt Korschenbroich.

Handlungsfeld 6 „Klimaschutz in Unternehmen“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt,

  1. die Maßnahme KU-4 – Klimaangepasste Bauleitplanung in Gewerbegebieten – von „hoch“ auf „sehr hoch“ zu setzen,
  2. die Maßnahme KU-6 – Klimaschutz in der Landwirtschaft durch Information der Landwirte zu Klimaschutzthemen – aus dem Ideenspeicher zu ergänzen.

Begründung:

zu 1)

Die Bauleitplanung hat langfristige Auswirkungen auf den Gebäudebestand, die Begrünung und die weitere klimagerechte, städtebauliche Gestaltung der Gewerbegebiete. Diese Maßnahme ist daher unbedingt hoch zu priorisieren und möglichst umgehend umzusetzen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalschutz hat sich in seiner Sitzung am 16.09.2021 bereits dazu entschlossen, erste Maßnahmen zu einer klimagerechten Entwicklung im Gewerbegebiet Glehner Heide II umzusetzen. Eine frühe Zielerreichung für neue Gewerbegebiete kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden.

zu 2)

Die Einbeziehung der Rolle der Landwirtschaft in das IKK ist fördergeberseits nicht vorgesehen. Dennoch nimmt sie selbstverständlich eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität ein.

Handlungsfeld 7 „Klimaanpassung“

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz möge beschließen, die Maßnahme KA-11 – Städtische Grünflächen naturnah gestalten – von „gering“ auf „sehr hoch“ zu setzen.

Begründung:

Naturnahe Grünflächen fördern das Stadtklima, die Biodiversität, sind Wasserspeicher und binden CO2 .Sie tragen zur Klimaresilienz in der Stadt bei. Die Punkte „Vorbildfunktion der Stadt“ und „Akzeptanz in der Bevölkerung“ sind wesentlich für die Erreichung der gesetzten Klimaziele, weshalb eine Maßnahme, die diese Punkte fördert, prioritär zu bewerten und umzusetzen ist.

Mit Beschluss im Ausschuss für Mobilität und Grünflächen hat die Stadtverwaltung bereits begonnen, erste Grünflächen auf eine extensive Bewirtschaftung umzustellen.

Controlling und Verstetigungsstrategie

Der Ausschuss für Umwelt, Grundwasser und Klimaschutz beschließt, das Klimaschutzcontrolling um eine regelmäßige Neubewertung / Überprüfung der Grundlage der Maßnahmenpriorisierung und damit um eine regelmäßige Anpassung und ggf. Ergänzung des Konzepts, insbesondere bei Fortschreiten des Klimawandels, zwingend zu erweitern. Hierzu ist einmal jährlich ein Beschluss des Rates herbeizuführen.

Auf veränderte Voraussetzungen auf Landes- und Bundesebene, wie z. B. geänderte gesetzliche Vorgaben und neue Förderprogramme, muss ebenso flexibel reagiert werden wie auf neue technische Möglichkeiten. Beide müssen sukzessive in das Klimaschutzkonzept einbezogen werden – Sollten auf Bundes- und/oder Landesebene zukünftig ambitioniertere Ziele beschlossen werden, sind diese ebenfalls zwingend auf das IKK zu übertragen. Das Klimaschutzziel der Stadt Korschenbroich sowie das Integrierte Klimaschutzkonzept sind dahingehend fortlaufend anzupassen.