Unser Antrag: Corona und die Auswirkungen auf unsere Stadt 23. Juni 202021. April 2021 Was können wir aus der Corona-Krise für unsere Stadt lernen. Hintergrund unseres Antrags: Die Coronakrise mit all ihren Einschränkungen ist ein Stresstest – nicht nur für Eltern, Kinder, IT-Ausstattung, Geschäfte, Gastronomie und Wirtschaft, sondern auch für die Stadt. Eine „ideale“ Situation um Schwächen und Stärken aufzudecken zu bewerten und ggf. aktiv zu werden. Deshalb unser Antrag: Lessons learned – Corona und die Auswirkungen in der Stadt Korschenbroich Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, einen interne Berichterstattung aufzubauen, um bei künftigen Krisen (noch) besser gewappnet zu sein. Hierbei sollen auch problematische Abläufe und Hindernisse benannt werden. Über diese Berichterstattung soll in der kommenden Sitzung im Stadtrat nach den Sommerferien 2020 ein interner Bericht im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vorlegt werden. Begründung „The only mistake in life is the lesson not learned“Albert Einstein Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für ihre Leistung und ihr Engagement bei der bisherigen Bewältigung der Krise. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern sowie den vielen ehrenamtlichen Initiativen für Ihr Engagement in dieser Zeit. Wir, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden es wichtig, die bisherigen eigenverantwortlichen Maßnahmen und Umsetzungen der Stadt Korschenbroich in der Corona-Krise bewusst aufzuarbeiten. Wir fordern daher ein systematisches Erfassen, Auswerten und Umsetzen von Kenntnissen und Erfahrungen mit dem Ziel, Stärken weiter auszubauen, eventuelle Schwächen zu erfassen, Strategien zu finden sowie Perspektiven und Möglichkeiten zu erkennen und notwendige Veränderungen einzuleiten. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet daher um eine erste kurze schriftliche Berichterstattung (First Impression Report) zu folgenden Themenfeldern: Krisenmanagement innerhalb der Stadtverwaltung (Krisenpläne, Schlüsselpersonal, Mehrbelastungen, neue Aufgaben)Bürgermonitor (ext. Kommunikation, Corona-Hotline )städtische Dienstleistungen (Einschränkungen, Aufgabenverteilung)lokale Wirtschaft (Hilfen für Einzelunternehmer / Freiberufler und Künstler)kommunalpolitischer Diskurs (Ältestenrat – Ratsmitglieder)Ehrenamtsbörse (Ehrenamtsbörse, Vernetzung mit privaten Quartiersinitiativen, Einstellung des Bürgerbus und der Tafel Kleinenbroich)Tagespflege, Kita-Betreuung und SchulenPflegeheime und ähnliche EinrichtungenÜbergangswohnheime und städtische Wohnquartiere Soweit sinnvoll, sollen folgende Leitfragen helfen die Berichterstattung zu strukturieren und wichtige Kernaspekte vorab einzuordnen. Was lief gut? Wo ist Optimierungsbedarf?Welche Erkenntnisse können daraus für die Zukunft gewonnen werden? Wo kann/muss auf kommunalpolitischer Ebene ein Beitrag geleistet werden? eingereicht am 23. Juni 2020 behandelt am23. August 2020 Ergebnis
Unser Prüfauftrag zum GyKo-Umbau wurde abgelehnt 21. April 202421. April 2024 „Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob eine Umplanung des Bauvorhabens Gymnasium Korschenbroich unter Berücksichtigung der jüngst erworbenen Anlieger-Grundstücke und eines Teils des Schulhofs unter Beibehaltung des pädagogischen Konzepts möglich und sinnvoll ist. Ziel ist die Minderung der Kosten: für den Abriss, die Abschreibung, den Neubau und die Interimsunterbringung.“ So lautete unser Prüfauftrag, den wir während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bau und Energie und für Bildung, Soziales, Familie und Senioren formuliert und gestellt haben.
Positives Echo zu „grünen“ Anträgen 16. November 202316. November 2023 Die Grundsteur B wird im kommenden Jahr auf lediglich 690 Prozent angehoben. Damit folgte der gestrige Hauptausschuss unter anderem einem Antrag, den die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Ursprünglich hatte die Verwaltung angesichts der Kosten für den teilweisen Neubau des Gymnasiums eine Anhebung des Hebesatzes auf 750 Prozent vorgesehen. Dies hielten wir angesichts zu erwartender Sondereinnahmen durch Landeszuwendungen und der voraussichtlich geringeren Kreisumlage in Höhe für nicht notwendig.