Neue Regeln für Radfahrer

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Diese Woche ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die tatsächliche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht hat. Auch in Korschenbroich gilt nun also, dass Autofahrer einen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts einhalten müssen. Außerdem drohen nun höhere Bußgelder für gefährdendes Abbiegen, Dooring und behinderndes Parken. Das begrüßen wir genauso wie das nun ausdrücklich erlaubte Nebeneinanderfahren von Radfahrenden und den neuen grünen Pfeil. Dieser erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten. Der alte Grünpfeil für den Kfz-Verkehr gilt nun auch für Radfahrende.

Für die zukünftige Stadt- und Verkehrsplanung in Korschenbroich besonders interessant ist die nun mögliche Einrichtung von Fahrradzonen, in denen größere zusammenhängende Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Wir arbeiten gerade an einer entsprechenden Passage in unserem Programm für die Kommunalwahl 2020.

Eine gute und detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen bietet der ADFC auf seiner Internetseite.