„Grüner“ Erfolg: Liedberger dürfen Photovoltaikanlagen nach Ausnahmegenehmigung installieren

Solaranlage auf einem Hausdach in Korschenbroich
Auf Antrag haben Liedberger künftig die Chance, eine Ausnahmegenehmigung für die Dachinstallation einer Photovoltaikanlage zu erhalten. Trotzdem bleibt das Verfahren unnötig bürokratisch.

Hauseigentümer, die im Bereich der Liedberger Gestaltungssatzung leben, können sich freuen: Auf Antrag haben Sie künftig die Chance, eine Ausnahmegenehmigung für die Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf ihrem Hausdach zu erhalten. Auf unsere Initiative hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege am 10. November 2022 einer entsprechenden Änderung der Liedberger Gestaltungssatzung zugestimmt. Dennoch bleibt die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlage in den von den Gestaltungssatzungen betroffenen Stadtgebieten Korschenbroichs ein unnötig bürokratischer Prozess.

Zum Hintergrund: Im Stadtgebiet gelten derzeit verschiedene Gestaltungssatzungen, die für Teile von Korschenbroich, Glehn und Liedberg erlassen worden sind. Im Bereich der Gestaltungssatzung Liedberg war die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlage bislang überhaupt nicht möglich, im Bereich der Gestaltungssatzungen Korschenbroich und Glehn ohne weiteres nur auf der Straße abgewandten Dachflächen. Wer entsprechende Anlagen auf von der Straße sichtbaren Dachflächen errichten wollte, dürfte dies nur, wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, und musste einen Antrag stellen, über den dann für Korschenbroich der Gestaltungsbeirat „Ortsmitte Korschenbroich“ bzw. für Glehn der Planungsausschuss entschied. Eine Installation an Fassaden war bislang überhaupt nicht möglich.

Dies wollten wir ändern. Deshalb haben wir am 18. August 2022 einen Prüfauftrag gestellt, der die Stadtverwaltung beauftragte, die bestehenden Gestaltungssatzungen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen und an Fassaden zu prüfen – sofern dem der Denkmalschutz nicht entgegen steht, versteht sich. Am 10. November 2022 präsentierte die Stadtverwaltung ihre Vorstellungen: Hinsichtlich Korschenbroich und Glehn sah sie keinen Handlungsbedarf. Für Liedberg schlug sie – als einzige Erleichterung – vor, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in die Gestaltungssatzung aufzunehmen.

Den Ausschussmitgliedern von CDU, SPD, FDP, Zentrum und Aktive war dies offensichtlich Lockerung genug. Sie stimmten geschlossen für den Verwaltungsvorschlag. Unser Gegenantrag, entsprechende Anlagen für Glehn und Korschenbroich auf allen Dachflächen ohne gesonderten Antrag möglich zu machen und auch eine Fassadeninstallation zuzulassen, sofern sie an nicht einsehbaren Gebäudeteilen liegen, stieß auf die geschlossene Ablehnung aller anderen Fraktionen. Die Begründung: Einen Antrag zu stellen, stelle kein Hindernis dar.

Der Planungsausschuss tagt übrigens etwa alle drei Monate, der für die Ortsmitte Korschenbroichs zuständige Gestaltungsbeirat anlassbezogen.