Anfrage zur Vorlage eines
Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Korschenbroich

Wir bitten um die Aufnahme folgender Anfrage in die Tagesordnung der o.g. Sitzung, Versand der Anfrage mit den Sitzungsunterlagen und Beantwortung in der Sitzung.Gemäß § 5 Absatz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW hat jede Gemeinde mit mehr als 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen und nach dessen Ablauf fortzuschreiben. Gemäß § 5 Absatz 4 sind die Gleichstellungspläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft (Stadtrat) zu beschließen.

Gibt es einen Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Korschenbroich? Wann wird der Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Korschenbroich bzw. dessen Fortschreibung dem Hauptausschuss zur Vorberatung und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?